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Rechtsprechung
   RG, 18.02.1885 - 1343/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1885,395
RG, 18.02.1885 - 1343/85 (https://dejure.org/1885,395)
RG, Entscheidung vom 18.02.1885 - 1343/85 (https://dejure.org/1885,395)
RG, Entscheidung vom 18. Februar 1885 - 1343/85 (https://dejure.org/1885,395)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 13, 354
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 08.12.1981 - 1 StR 706/81

    Verwendung allgemeiner und in besonderem Maße einer Deutung durch den Richter …

    Schon frühzeitig war anerkannt, daß strafbare unordentliche Buchführung auch vorliegen kann, wenn vorhandene Vermögenswerte mit einem anderen als dem ihnen zukommenden Wert in die Bilanz eingestellt (RGSt 13, 354), wenn Vermögensstücke willkürlich oder gar bewußt falsch bewertet werden (RGSt 39, 222).
  • BGH, 23.06.1953 - 1 StR 773/52

    Rechtsmittel

    Der Beschwerdeführer übersieht, dass auch eine fahrlässige Begehung zur Bestrafung ausreicht (RGSt 13, 354, 358 ff; vgl. ferner Urteile des Senats vom 8. Januar 1952, 1 StR 671/51 und vom 9. Juni 1953, 1 StR 206/53).
  • BGH, 12.03.1954 - 1 StR 625/53

    Rechtsmittel

    Sollte sie auf Grund einer ordnungsgemässen Bestandsaufnahme und nicht etwa nur auf Grund bloßer Schätzungen errichtet worden sein, und sollte sie keine erheblichen Unrichtigkeiten enthalten haben (u.a. RGSt 13, 354; 15, 174),so würde ihre Anerkennung nicht grundsätzlich auszuschliessen sein.
  • BGH, 29.04.1952 - 1 StR 506/51
    Das gilt aber auch von dem Tatbestand des § 240 Abs. 1 Nr. 4; denn die hier erwähnten Bilanzen gehören zu den Handelsbüchern des § 239 Abs. 1 Nr. 4 (RGSt 13, 354; 39, 165; 41, 41, 47).
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