Rechtsprechung
| RG, 26.02.1886 - 222/86 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 13, 371
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 15.11.1968 - 4 StR 451/68
Mundraub bei geringfügigem Diebstahl zur Befriedigung eines unmittelbaren …
Mit Recht ist Mundraub deshalb stets auch dann angenommen worden, wenn der Täter neben seinem eigenen unmittelbaren Bedarf den dritter Personen, z.B. seiner Hausgenossen befriedigen wollte (vgl. RGSt 13, 371, 375; BGH Urteil vom 12. November 1958 - 2 StR 474/58 - BGH NJW 1964, 117). - BGH, 06.11.1956 - 5 StR 309/56
Rechtsmittel
Das Merkmal "zum alsbaldigen Verbrauch" kann auch dann erfüllt sein, wenn andere die Sachen demnächst mitverzehren sollen (RGSt 13, 371 [373-376]; 47, 247[249]). - BGH, 25.05.1960 - 2 StR 206/60
Voraussetzungen für die Annahme eines gemeinschaftlich begangenen schweren …
Auch eine Absicht, den Wein sonstwie alsbald anderen zum Verbrauch unentgeltlich zu überlassen, hätte nicht gehindert, in der Entwendung des Weines eine solche zum alsbaldigen Verbrauch zu sehen; denn das Gesetz verlangt nicht Eigenverbrauch (vgl. dazu RGSt 13, 371; 47, 247, 249; 53, 168; siehe auch OLG Hamburg in NJW 1953, 396 Nr. 21).
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