Rechtsprechung
| RG, 21.06.1886 - 1248/86 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 14, 221
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 08.05.1951 - 1 StR 171/51
Rechtsmittel
Die gegenteilige Auffassung in RGSt 14, 221 beruht auf der Annahme, zur Zahlungseinstellung gehöre eine entsprechende Kundgebung des Schuldners nach aussen. - BGH, 09.06.1953 - 1 StR 206/53 Allerdings fallen unter diese Vorschrift nur Ausgaben, die der Schuldner aus seinem dem allgemeinen Zugriff der Gläubiger unterliegenden, also im Falle des Konkurses in die Masse fallenden Vermögen tätigt (RGSt 14, 221 [224]; 55, 30); denn andernfalls fehlt es an dem tatsächlichen (nicht ursächlichen) Zusammenhang zwischen der Zahlungseinstellung bzw. der Konkurseröffnung und der Bankrotthandlung, den die Bestrafung in dem Sinne voraussetzt, daß die Handlung dieselben Gläubiger benachteiligen muß, die auch von der Zahlungseinstellung oder dem Konkurs betroffen werden (BGH 1 StR 67/50 vom 20. März 1951).
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