Rechtsprechung
| RG, 20.12.1886 - 3059/86 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 15, 100
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 30.11.1953 - 1 StR 318/53
Rechtsmittel
Wenn die frühere Ehefrau des Angeklagten auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht nicht verzichtet hatte, so durfte ihre polizeiliche Aussage auch nicht zum Zwecke des Vorhalts an den Angeklagten verlesen werden (RGSt 15, 100; 27, 29; vgl. BGHSt 2, 110, 111 aE). - BGH, 22.01.1952 - 1 StR 800/51 Auch ein solcher Vorhalt wurde nur für zulässig gehalten, wenn zuvor festgestellt war, dass der Zeuge zur Aussage bereit war (RGSt 15, 100; 27, 29).
- BGH, 28.08.1956 - 5 StR 224/56
Rechtsmittel
Vorhalte dieser Art sind nur zulässig, wenn das Gericht zuvor festgestellt hat, daß die zur Verweigerung des Zeugnisses berechtigte Person aussagen will (vgl BGHSt 2, 110; RGSt 15, 100: 27, 29).
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