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Rechtsprechung
   RG, 14.12.1886 - 2607/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1886,267
RG, 14.12.1886 - 2607/86 (https://dejure.org/1886,267)
RG, Entscheidung vom 14.12.1886 - 2607/86 (https://dejure.org/1886,267)
RG, Entscheidung vom 14. Dezember 1886 - 2607/86 (https://dejure.org/1886,267)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 15, 112
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerfG, 18.12.1953 - 1 BvR 230/51

    Mehrfachbestrafung

    Insbesondere hat das Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung eine Verurteilung im ordentlichen Verfahren wegen einer bereits von einem Strafbefehl erfaßten Tat dann für zulässig gehalten, wenn die Bestrafung unter einem nicht schon im Strafbefehl gewürdigten rechtlichen Gesichtspunkt erfolgt, der eine erhöhte Strafbarkeit begründet (vgl. RGSt. 4, 243 [245]; 9, 321 [323]; 15, 112 [113]; 28, 83 [84]; 29, 156 [157]; 46, 53 [54]; 50, 237 [239]; 52, 183 [184] und 241 [242]; 54, 283 [285]; 65, 291 [292]; 76, 250 [251]).
  • BGH, 20.11.1962 - 1 StR 442/62
    Nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts (vgl. insbesondere RGSt 4, 243; 9, 321; 14, 358; 15, 112; zuletzt noch 76, 250, 251), die vom Bundesgerichtshof übernommen (BGHSt 3, 13; 6, 122; 9, 10) und vom Bundesverfassungsgericht in BVerfGE 3, 248 gebilligt wurde, ist die Rechtskraftwirkung des Strafbefehls beschränkt.

    So hat es den aus allgemeinen Erwägungen abgeleiteten Grundsatz auch in Fällen angewendet, in denen der Strafbefehlsrichter die Möglichkeit hatte, die Anwendbarkeit der strengeren Strafbestimmung zu erkennen (vgl. insbesondere RGSt 15, 112; 52, 241, 243).

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