Rechtsprechung
| RG, 25.02.1887 - 365/87 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 15, 309
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 27.03.1952 - 3 StR 1073/51
Rechtsmittel
Mit dem Worte "Aufwand" ist nur der übertriebene, in den Lebensverhältnissen der betreffenden Person das Mass des Notwendigen und Üblichen übersteigende Aufwand gemeint (RGSt 15, 309 [312]). - BGH, 29.01.1952 - 2 StR 158/51
Rechtsmittel
An sich waren beide als verantwortliche und persönlich haftende, sowie vertretungsberechtigte Teilhaber der Gesellschaft verpflichtet, sich Einblick in die Vermögenslage der OHG zu verschaffen und zu prüfen, ob die ihnen für private Zwecke bezahlten Beträge nicht übermässig hoch waren, d.h. zu dem tatsächlich vorhandenen Geschäftsvermögen nicht in einem unangemessenen Verhältnis standen (RGSt 15, 309). - BGH, 11.12.1952 - 5 StR 462/52
Rechtsmittel
Das Landgericht meint, daß diese Tatsache keine entscheidende Rolle spiele, und beruft sich zur Stützung seiner Ansicht auf die Anm. 4 bei Dalcke zu § 240 KO, die ihrerseits auf RGSt 15, 309 ff zurückgeht. - BGH, 08.01.1962 - 5 StR 402/62
Rechtsmittel
Beispielsweise ließe sich die Bestrafung eines Geschäftsmannes nicht rechtfertigen, der, obwohl die Aktiven nicht die Passiven decken und das Geschäft eine Reineinnahme nicht abwirft, die Bruttoeinnahmen zu seinem und seiner Familie notdürftigen Unterhalt verbraucht (RGSt 15, 309;… BGH 5 StR 462/52 vom 11. Dezember 1952, angeführt von Herlan in GA 1953, 74; ferner 5 StR 726/53 vom 5. März 1954; 5 StR 182/56 vom 19. Oktober 1956). - BGH, 17.11.1953 - 5 StR 510/53
Rechtsmittel
Allerdings fallen unwirtschaftliche Handelsspekulationen, deren Erfolg vom Zufall abhängt, nach der Entstehungsgeschichte des Gesetzes nicht unter den Begriff des Aufwands (vgl RGSt 15, 309 [312], 16, 238).
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