Rechtsprechung
| RG, 25.11.1887 - 2687/87 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 16, 347
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Köln, 31.03.2020 - 1 RVs 58/20
Urteilsformel, Urteil, Zustellung, Begründung des Urteils
Der Sinn und Zweck des Erfordernisses, die Urteilsformel zunächst zu verschriftlichen und sodann zu verlesen, besteht darin, die Übereinstimmung zwischen der verkündeten Urteilsformel und der protokollierten und in das schriftliche Urteil übergehenden Formulierung zu sichern (vgl. RGSt 16, 347, 349). - BGH, 20.04.1971 - 5 StR 118/71
Strafbarkeit wegen fortgesetzten Missbrauchs Abhängiger zur Unzucht in Tateinheit …
Der Fehler kann deshalb das Urteil nicht beeinflußt haben (RGSt 3, 131; 16, 347, 349; RGR 4, 398; 7, 233). - BGH, 16.11.1959 - 2 StR 369/59
Rechtsmittel
Damit bleibt die Rüge, durch die Nichtverlesung dieses Teiles der Urteilsformel sei § 268 StPO verletzt, erfolglos; denn sie kann nur dann zu einer Aufhebung des Urteils führen, wenn ein Widerspruch zwischen der verkündeten und der in der Sitzungsniederschrift und in der Urteilsurschrift festgelegten Urteilsformel besteht (RGSt 3, 131; 16, 347).
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