Rechtsprechung
| RG, 06.05.1887 - Rep. 989/87 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1887,227) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- lto.de (Essay mit Bezug zur Entscheidung)
Doktor Duisberg und der "Kommissarius": Gründerjahre der Industriespionage
Papierfundstellen
- RGSt 16, 42
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 22.06.2000 - 5 StR 268/99
Bestechlichkeit; Verletzung des Dienstgeheimnisses; Anstiftung; Verwarnung mit …
Ein solcher Mißbrauch ist keine Privattätigkeit, sondern eine pflichtwidrige Amtshandlung (…BGHR StGB § 332 Abs. 1 Satz 1 - Diensthandlung 1 m. w. N.; entgegen der Ansicht der Verteidigung zu weitgehend RGSt 16, 42). - BGH, 03.02.1960 - 4 StR 437/59 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Köln, 05.09.2000 - Ss 278/00
Definition des Begriffs "Diensthandlung" im Rahmen des § 332 Abs. 1 …
So hat die Rechtsprechung eine Diensthandlung selbst in folgenden Fällen verneint: Nachforschungen durch einen Kriminalkommissar für einen privaten Auftraggeber (RGSt 16, 42); verbotswidrige Erteilung von Privatunterricht durch einen Lehrer (RGSt 28, 427;… vgl. zu weiteren Privathandlungen: Jescheck in Leipziger Kommentar a. a. O., § 331 Rn. 12). - BGH, 04.03.1966 - 1 StR 385/65
Verhandlung zur Sache und ordnungsgemäßes Verfahren bei ständiger Abtrennung und …
Es ist ferner hinreichend festgestellt, daß der Angeklagte sich stillschweigend zur Duldung weiterer Bestechungsverauche bereit erklärt hat (RGSt 16, 42, 45, 46), da ihm auch die sonstigen "Kontaktpflege"-Methoden Ko.s (Briefmarken-Verteilung) bekannt waren.
dejure.org
Übersicht RG
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.