Rechtsprechung
| RG, 03.05.1887 - 750/87 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 16, 56
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 18.02.1955 - 2 StR 423/54
Rechtsmittel
Das Landgericht hat auch ohne Rechtsirrtum festgestellt, daß sie aus Eigennutz handelte, weil sie durch den Ehebruch einen Scheidungsgrund schaffen und sich selbst die Eheschliessung mit dem Angeklagten ermöglichen wollte, Eigennutz kann auch in der Absicht bestehen, sich ohne Erzielung eines Vermögensvorteils die Befriedigung persönlicher Bedürfnisse zu verschaffen; so hat das Reichsgericht wiederholt auch das Erstreben des Geschlechtsverkehrs hierher gezählt (RGSt 16, 56; DR 1944, 903). - BGH, 03.03.1959 - 1 StR 609/58
Rechtsmittel
Das Landgericht hat auch zu Recht eigennütziges Handeln, des Angeklagten angenommen, weil dieser darauf ausging, "sich die Gemeinschaft mit dar B., damit gelegentlichen Geschlechtsverkehr und die Gesellschaft einer - wenn auch minderwertigen - Frau zu erhalten" (vgl. RGSt 16, 56; BGHSt 11, 94, 96 f [BGH 28.11.1957 - 4 StR 511/57] und das dort angeführte Urteil BGH 3 StR 890/51 vom 7. Februar 1952 [besprochen in MDR 1952, 272 zu §§ 180, 181 StGB]).
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