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Rechtsprechung
   RG, 13.05.1887 - 1029/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1887,347
RG, 13.05.1887 - 1029/87 (https://dejure.org/1887,347)
RG, Entscheidung vom 13.05.1887 - 1029/87 (https://dejure.org/1887,347)
RG, Entscheidung vom 13. Mai 1887 - 1029/87 (https://dejure.org/1887,347)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 16, 69
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 26.05.1964 - 1 StR 90/64

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Totschlags - Anforderungen an die …

    Dom Unrecht durch schimpfliche Flucht aus dem Wege zu gehen, ist niemand verpflichtet, und als schimpflich konnte der Angeklagte, der schon vorher mit seinem langen Zuwarten vor dem Verlassen des Lokals viel Nachgiebigkeit gezeigt hatte, sein Davonlaufen in dieser Lage mit Grund empfinden, zumal in Gegenwart einer Frau (RGSt 16, 69, 72;… BGH Urt. vom 3. Mai 1960 - 1 StR 101/60 S. 4, 5).
  • BGH, 03.05.1960 - 1 StR 101/60

    Rechtsmittel

    Es war dem Angeklagten nach dem, was vorhergegangen war, doch wohl nicht zuzumuten, in die Gastwirtschaft zurückzuweichen und dadurch in den Augen seiner Frau, der Gäste und sonstigen Beteiligten den Anschein der Feigheit hervorzurufen (RGSt 16, 69, 72, 73 ).
  • BGH, 26.09.1957 - 4 StR 43/57

    Rechtsmittel

    Eine solche Einstellung L.s, die - nicht nur nach der Meinung des Angeklagten, sondern in Wirklichkeit - unmittelbar in eine Verletzungshandlung umschlagen konnte und dadurch den Eintritt einer unmittelbaren Rechtsverletzung androhte, so daß ein weiteres Hinausschieben der Abwehr deren Erfolg in Frage gestellt haben würde, war rechtlich ebenfalls ein gegenwärtiger rechtswidriger Angriff, der den Angeklagten zum Gegenangriff berechtigte (RGSt 16, 69 [71]; 53, 132; 67, 337 [339]).
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