Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   RG, 05.03.1888 - 194/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1888,369
RG, 05.03.1888 - 194/88 (https://dejure.org/1888,369)
RG, Entscheidung vom 05.03.1888 - 194/88 (https://dejure.org/1888,369)
RG, Entscheidung vom 05. März 1888 - 194/88 (https://dejure.org/1888,369)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1888,369) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 17, 227
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 12.02.1953 - 3 StR 718/52

    Begünstigungsabsicht bei Handeln in Absicht der Erlangung des Fahrlohns - …

    Für den Tatbestand der Begünstigung hat dies die Strafkammer bereits mit Recht angenommen (vgl RGSt 17, 227; 56, 326).
  • BGH, 11.08.1993 - 3 StR 361/92

    Gesamtvorsatz bei fortgesetzter Handlung

    Von Anfang an hat es jedoch einen einheitlichen Vorsatz verlangt, der sich von vornherein auf einen gegenständlich und zeitlich in gewisser Weise vorgestellten, nach und nach - stoßweise - verwirklichten Gesamterfolg richtet (vgl. u.a. RGSt 17, 103, 111 und 17, 227, 228; 44, 392, 395; 51, 305, 308; 66, 45, 47 und 66, 236, 239) und nur einem so gearteten Vorsatz die Eignung zugesprochen, mehrere zeitlich auseinanderfallende und somit im natürlichen Sinne selbständige Einzelhandlungen zu der "juristischen Fiktion" einer rechtlichen Einheit zusammenzufassen (vgl. RGSt 17, 227, 228; 44, 392, 395).
  • BGH, 08.05.2012 - 3 StR 72/12

    Beihilfe zum schweren Bandendiebstahl (Bandenmitgliedschaft als besonderes …

    Beruht aber die Zusammenfassung gleichgerichteter Tathandlungen beim Haupttäter zu einer Gesetzesverletzung auf einer rechtlichen Wertung, die dann keine Gültigkeit mehr beansprucht, wenn sie den Schuldgehalt der Tat unzutreffend abbildet, so ist für eine undifferenzierte Betrachtungsweise beim Teilnehmer ebenfalls kein Raum, wenn sich sein Beitrag - für das Maß seiner Schuld relevant - auf einen nur versuchten Teilakt der Haupttat beschränkt (vgl. RG, Urteil vom 13. November 1900 - Rep. 3096/00, RGSt 34, 5, 7; Urteil vom 5. März 1888 - Rep. 194/88, RGSt 17, 227, 228 f.; anderer Fall RG, Urteil vom 27. Mai 1919 - V 164/19, RGSt 53, 284, 285).
  • BGH, 27.03.2014 - 4 StR 341/13

    Konkurrenzen bei der Teilnahme (Beihilfe zu Einzelhandlungen; Bewertungseinheit …

    a) Hat ein Teilnehmer nur zu konkurrenzrechtlich unselbstständigen Teilakten einer mehraktigen Haupttat Beihilfe geleistet, kommt es für die Beurteilung seiner Schuld grundsätzlich nur auf die rechtliche Bewertung dieser Einzelhandlungen an (BGH, Beschluss vom 8. Mai 2012 - 3 StR 72/12, NStZ 2013, 102, 103; Beschluss vom 31. Mai 2012 - 3 StR 178/12, StraFo 2012, 331, 332; RG, Urteil vom 13. November 1900 - Rep. 396/00, RGSt 34, 5, 7; Urteil vom 5. März 1888 - Rep. 194/88, RGSt 17, 227, 228 f.; BGH…, Urteil vom 11. Dezember 2003 - 3 StR 375/03, BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 22;… MüKoStGB/Krick, 2. Aufl., § 299 Rn. 41).
  • BGH, 04.10.1988 - 1 StR 362/88

    Gesamtvorsatz in Betracht sich häufig bietender Gelegenheiten, eine Reihe …

    Schon das Reichsgericht hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß mehrere nicht durch einen Gesamtvorsatz verbundene Beihilfeakte, durch die der Gehilfe Einzelakte einer Fortsetzungstat des Haupttäters unterstütze, in Tatmehrheit stehen (RGSt 17, 227, 229; 23, 300, 304; 34, 5; 56, 326).
  • BGH, 16.11.1959 - 2 StR 430/59
    Es war keine Ausnahme, sondern nur folgerichtig, wenn das Reichsgericht für die Fortsetzungstat wegen ihrer rechtlichen Einheit annahm, daß der Strafantrag auch die zeitlich nachfolgende Einzelhandlung erfaßt, sofern nur die Fortsetzungstat schon bei Stellung des Strafantrags begonnen war (RGSt 17, 227; 38, 39; 40, 319).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht RG
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht