Rechtsprechung
| RG, 18.01.1889 - 3168/88 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 18, 363
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 08.12.1953 - 1 StR 477/53
Rechtsmittel
Bauunternehmer pflegen Waren, nämlich Baustoffe, zwar anzuschaffen, aber nicht um sie als Waren, also als bewegliche Sachen weiterzuveräussern, wie dies in der angeführten Bestimmung vorausgesetzt wird; ihre Vertragspflicht ist vielmehr die Herstellung eines Bauwerks, also einer unbeweglichen Sache, und dafür sind die Baustoffe nur ihre Arbeitsmittel (RGSt 18, 363; 33, 419; 52, 292; Urteil des Senats vom 13. Mai 1952 - 1 StR 823/51). - BGH, 13.05.1952 - 1 StR 823/51
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