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Rechtsprechung
   RG, 18.01.1889 - 3168/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1889,422
RG, 18.01.1889 - 3168/88 (https://dejure.org/1889,422)
RG, Entscheidung vom 18.01.1889 - 3168/88 (https://dejure.org/1889,422)
RG, Entscheidung vom 18. Januar 1889 - 3168/88 (https://dejure.org/1889,422)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 18, 363
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 08.12.1953 - 1 StR 477/53

    Rechtsmittel

    Bauunternehmer pflegen Waren, nämlich Baustoffe, zwar anzuschaffen, aber nicht um sie als Waren, also als bewegliche Sachen weiterzuveräussern, wie dies in der angeführten Bestimmung vorausgesetzt wird; ihre Vertragspflicht ist vielmehr die Herstellung eines Bauwerks, also einer unbeweglichen Sache, und dafür sind die Baustoffe nur ihre Arbeitsmittel (RGSt 18, 363; 33, 419; 52, 292; Urteil des Senats vom 13. Mai 1952 - 1 StR 823/51).
  • BGH, 13.05.1952 - 1 StR 823/51
    Ihre Vertragspflicht ist die Herstellung des Bauwerks, einer unbeweglichen Sache, und dafür sind die Baustoffe nur ihre Arbeitsmittel (vgl. RGSt 18, 363; 33, 419; 52, 292).
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