Rechtsprechung
| RG, 25.02.1889 - 224/80 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 19, 19
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 25.07.1960 - 2 StR 91/60
Berücksichtigung des inneren Vorbehalts eines Beamten bei Pflichtverletzung - …
Um eine sichere Unterscheidung zwischen den Tatbeständen der einfachen und schweren Bestechlichkeit zu gewährleisten, muß im Einzelfall genau festgestellt werden, weiche Vorstellung über die angebotene oder begehrte Amtshandlung bestand, ob diese nämlich ihrer Art nach die Verletzung einer Dienstpflicht enthielt oder an sich nicht pflichtwidrig war (RGSt 11, 219; 19, 19; 31, 389; 64, 328, 336; BGH 3 StR 608/51 Urteil vom 25. Juni 1953). - BGH, 27.10.1960 - 2 StR 177/60
Anforderungen an ein tatbestandliches Handeln im Sinne des § 332 Strafgesetzbuch …
Die Gewährung der Übernachtung in einem Gästehaus, einer Einladung in die Werkskantine oder zu einer Mahlzeit in einem Restaurant, ein übliches Mitnehmen oder Abholen mit dem Kraftwagen muß nicht schon deshalb der Bestechung des Empfängers dienen, weil dieser ein Beamter ist (vgl. hierzu schon RGSt 2, 129; 19, 19, 22). - BGH, 13.01.1961 - 4 StR 490/60
Vorliegen schwerer Bestechlichkeit eines so genannten Ermessensbeamten - …
Mithin muß im Einzelfall genau festgestellt werden, welche Vorstellungen über den Zweck der Vorteilsgewährung und deren Annahme bei den Beteiligten bestanden haben (RGSt 11, 219; 19, 19; 31, 389; 64, 328, 336; ebenso die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, BGHSt 15, 88, 91 [BGH 25.07.1960 - 2 StR 91/60] und 2 St R 177/60 vom 27. Oktober 1960, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
- BGH, 19.07.1961 - 2 StR 201/61
Schwere passive und einfache Bestechung durch die Annahme von Zuwendungen in der …
Wie schon das Reichsgericht in RGSt 19, 19, 22 des näheren ausgeführt hat, muß nicht jeder aus Anlaß oder bei Gelegenheit einer Amtshandlung angenommene Vorteil als für die Amtshandlung gegeben angesehen werden; erforderlich ist vielmehr, daß ein ausdrücklicher Zusammenhang zwischen der Annahme des Vorteils und der Amtshandlung vorhanden sein muß, der erkennen läßt, daß der Vorteil die Gegenleistung für die Amtshandlung bildet. - BGH, 22.12.1971 - 2 StR 407/71
Fortgesetzte einfache passive Bestechung - Zuwendungen für erhaltene …
Für die neue Hauptverhandlung wird für die Einzelfälle, in denen der Angeklagte nur geringe Vorteile erhalten hat oder die Zuwendungen anderen (Weihnachtsfeiern usw.) zugute gekommen sein sollen, auf die Grundsätze der Entscheidungen RGSt 19, 19, 22; BGHSt 14, 123, 127 [BGH 03.02.1960 - 4 StR 437/59]; 15, 239, 251, 252 [BGH 27.10.1960 - 2 StR 177/60]; 15, 286 [BGH 23.11.1960 - 2 StR 392/60]hingewiesen. - BDH, 05.05.1960 - I D 33/59
Rechtsmittel
Auch sonst betreffen die wenigen Fälle, in denen die Zustimmung der obersten Dienstbehörde zur Geschenkannahme als stillschweigend erteilt gelten darf, nur solche Vorteile, die ihren Grund allein in den Regeln des gesellschaftlichen Verkehrs und der allgemeinen Höflichkeit haben, darum unverfänglich sind und der amtlichen Würde des Empfängers keinen Abbruch tun können (vgl. RGSt 19, 19, 22 und PrOVG 96, 240, 241).
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