Rechtsprechung
| RG, 12.07.1880 - 1892/80 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 2, 196
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 29.04.1965 - 1 StR 104/65
Nötigung zur Unzucht - Unzüchtige Handlungen - Gewaltanwendung - Geschlechtliche …
Das kann aber auch der durch die unzüchtige Handlung Verletzte sein (RGSt 2, 196, 197). - BGH, 19.01.1965 - 1 StR 537/64
Voraussetzungen für eine Strafbarkeit nach § 183 StGB - Verurteilung wegen eines …
Mindestens ein Mensch muß Ärgernis genommen haben (RGSt 2, 196, 197; BGHSt 4, 303, 304) [BGH 20.08.1953 - 1 StR 261/53]. - BGH, 06.03.1951 - 2 StR 37/51
Rechtsmittel
Nur wenn diese Sicherheit bestanden hätte, könnte verneint werden, dass die Handlung des Angeklagten sich öffentlich abspielte (vgl auch RGSt 2, 196, 198).Hierfür genügt allerdings nicht, dass die Handlung geeignet ist, Anstoss zu erregen, vielmehr ist in Übereinstimmung mit dem Reichsgericht (vgl RGSt 2, 196) und der herrschenden Lehre an dem Erfordernis festzuhalten, dass mindestens eine Person an ihr Anstoss genommen hat.
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