Rechtsprechung
| RG, 05.12.1889 - 2980/89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 20, 163
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 23.01.1951 - 1 StR 35/50 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 24.11.1964 - 1 StR 439/64
Eidesunfähigkeit eines Zeugen - Anordnung und Vornahme einer …
Ebenso ist es verfahren, wenn der Tatrichter einen Zeugen infolge irrtümlicher Annahme der Eidesunmündigkeit unvereidigt gelassen hat (RGSt 20, 163). - BGH, 25.10.1968 - 4 StR 412/68
Vereidigung eines wegen Geistesschwäche entmündigten Zeugen - Genügende …
Das hat der Bundesgerichtshof im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts (Rspr. 6, 370; JW 1931, 2817 Nr. 36), soweit ersichtlich, bisher zwar nur in Bezug auf das unbedingte Vereidigungsverbot der Eidesunfähigkeit (§ 60 Nr. 2 StPO) ausgesprochen, also für einen Fall, in dem - wie bei einem noch nicht 16 Jahre alten Zeugen (§ 60 Nr. 1 StPO 1. Fall; vgl. dazu RGSt 20, 163) - die Unzulässigkeit der Vereidigung feststeht und es nicht erst, wie im vorliegenden Fall, einer (Ermessens-)Entscheidung des Tatrichters zu ihrer Feststellung bedarf (vgl. BGHSt 20, 98).
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