Rechtsprechung
| RG, 05.11.1889 - 2325/89 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 20, 33
Wird zitiert von ... (13)
- BGH, 08.10.1963 - 1 StR 553/62
Zweifel an der Unvoreingenommenheit eines Richters - Nichtbeeidigung eines der …
Sie verkennt, daß der Hinweis nach § 265 Abs. 1 StPO, der in förmlicher Weise auch dann noch vom Gericht gegeben werden muß, wenn alle Verfahrensbeteiligten den veränderten rechtlichen Gesichtspunkt bereits von sich aus angesprochen haben (RGSt 20, 33; BGH bei Dallinger MDR 1952, 532), und der als "wesentliche Förmlichkeit" in der Sitzungsniederschrift festzuhalten ist (BGHSt 2, 373 [BGH 27.05.1952 - 1 StR 160/52]), nur für die Fälle vorgeschrieben ist, in denen das Gericht - sei es nun auf Grund neuer Tatsachen oder nicht - auf die im Eröffnungsbeschluß bezeichnete Tat ein anderes Strafgesetz anwenden will, als dort angeführt war. - BGH, 14.02.1962 - 2 StR 21/62
Rechtsmittel
Dieser Antrag machte jedoch den Hinweis durch den Vorsitzenden der Strafkammer nicht entbehrlich (RGSt 20, 33).Das schließt aber nicht aus, daß der Angeklagte durch den gebotenen Hinweis dazu veranlaßt worden wäre, seine Verteidigung anders zu gestalten, als er es getan hat; denn solange das Gericht die Möglichkeit der Anwendung des § 42 b StGB nicht zu erkennen gegeben hatte, brauchte er damit nicht zu rechnen (RGSt 20, 33; vgl. auch BGHSt 16, 47, 49) [BGH 08.02.1961 - 2 StR 622/60].
- BGH, 13.03.1952 - 4 StR 994/51
Rechtsmittel
Dass sein Verteidiger auch Freisprechung wegen fahrlässigen Falscheides beantragt hat, vermochte den vorgeschriebenen, das Verfahren bestimmenden Hinweis seitens des Gerichts nicht zu ersetzen (RGSt 20, 33).
- BGH, 20.12.1967 - 4 StR 485/67
Unterbleiben eines Hinweises auf die Möglichkeit einer Anstaltsunterbringung
Es reicht nicht einmal aus, daß der betreffende Gesichtspunkt in der Hauptverhandlung von einem anderen Prozeßbeteiligten als dem Gericht, etwa von der Staatsanwaltschaft oder dem Verteidiger, eingehend erörtert wird (RGSt 20, 33 sowie die von Dallinger in MDR 1952, 532 mitgeteilten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs 3 StR 130/52 vom 15. Mai 1952 und 4 StR 994/51 vom 13. März 1952). - BGH, 20.07.1976 - 1 StR 327/76
Vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts - Zuständigkeit einer Strafkammer als …
Der Hinweis nach § 265 Abs. 1 StPO muß grundsätzlich auch dann noch in förmlicher Weise vom Gericht gegeben werden, wenn alle Verfahrensbeteiligten den veränderten rechtlichen Gesichtspunkt bereits von sich aus angesprochen haben (RGSt 20, 33; BGHSt 19, 141). - BGH, 08.02.1961 - 2 StR 622/60 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 21.05.1963 - 1 StR 131/63
Fehlender gerichtlicher Hinweis in der Hauptverhandlung auf die Möglichkeit der …
Es genügt nicht, daß Sachverständiger, Staatsanwalt und Verteidiger das Für und Wider einer Maßregel erörtern, die nicht sie zu treffen haben, sondern das Gericht (vgl. schon RGSt 20, 33 ff;… ebenso BGH Urt. v. 13. März 1952, 4 StR 994/51, in MDR 1952, 532 bei Dallinger;… ferner BGH Urt. v. 1. Februar 1963, 5 StR 534/62). - BGH, 03.12.1953 - 3 StR 633/53 Indessen ersetzt dieser Antrag nicht den Hinweis durch den Vorsitzenden der Strafkammer (RGSt 20, 33).
- BGH, 18.12.1951 - 1 StR 342/51
Rechtsmittel
Das ersetzt nicht den in § 265 Abs. 1 StPO vorgeschriebenen gerichtlichen Hinweis, RGSt 20, 33. - BGH, 03.07.1958 - 5 StR 250/58
Rechtsmittel
Das hat der Senat im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 20, 33, 34; HRR 1939, 733) bereits in seinem Urteil 5 StR 212/55 vom 28. Juni 1955 ausgesprochen. - BGH, 28.06.1955 - 5 StR 212/55
Rechtsmittel
- BGH, 10.09.1953 - 3 StR 210/53
Rechtsmittel
- BGH, 01.04.1953 - 3 StR 597/52
Auskunftsverweigerungsrechte eines Zeugen im Strafprozess - Strafrechtliche …
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