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Rechtsprechung
   RG, 24.10.1890 - 2571/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1890,228
RG, 24.10.1890 - 2571/90 (https://dejure.org/1890,228)
RG, Entscheidung vom 24.10.1890 - 2571/90 (https://dejure.org/1890,228)
RG, Entscheidung vom 24. Oktober 1890 - 2571/90 (https://dejure.org/1890,228)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 21, 125
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerwG, 07.02.1980 - 1 D 2.79

    Verteidigervollmacht - Einlegung einer wirksamen Berufung - Besondere …

    Der erkennende Senat folgt damit der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 21, 125 [126]; 25, 152 [153]; 29, 257; 41, 14 [15 f.]; 46, 372; 66, 209 [210]), die auch heute in der Literatur allgemein vertreten wird (…Dünnebier in Löwe-Rosenberg, StPO 23. Aufl. § 138 Rz 30;… Müller in KMR-Kommentar zur StPO, 7. Aufl. § 138 Rz 19;… Kleinknecht StPO 34. Aufl. § 138 Rz 11).
  • BVerwG, 31.08.1972 - II WD 34.72

    Anforderungen an die Durchführung eines wehrdisziplinarrechtlichen Verfahrens - …

    Die dem Schreiben vom 19. Juli 1972 zugrunde liegende Auffassung, daß eine Bevollmächtigung des Verteidigers, der ein Rechtsmittel im Kamen des Beschuldigten eingelegt oder begründet hat, vor Ablauf der gesetzlichen Frist jedenfalls vorgelegen haben muß, mag sie auch erst später nachgewiesen werden, entspricht der höchstrichterlichen Rechtsprechung sowohl im Strafrecht als auch im Disziplinarrecht (vgl. RGSt 21, 125, 126 f; 29, 257; 46, 372; 66, 209, 210; BDH 2, 128, 129;… Löwe/Rosenberg, StPO 21. Aufl. § 138 Anm. IV 3, 5).
  • BGH, 14.12.1951 - 2 StR 294/51

    Rechtsmittel

    Diese Ermächtigung muss in dem Zeitpunkt der Erklärung der Zurücknahme vorliegen; jedoch ist der nachträgliche Nachweis zulässig (RGSt 21, 125).
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