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Rechtsprechung
   RG, 29.12.1891 - 3532/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1891,150
RG, 29.12.1891 - 3532/91 (https://dejure.org/1891,150)
RG, Entscheidung vom 29.12.1891 - 3532/91 (https://dejure.org/1891,150)
RG, Entscheidung vom 29. Dezember 1891 - 3532/91 (https://dejure.org/1891,150)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 22, 283
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 29.01.1980 - 1 StR 683/79

    Urkundenunterdrückung durch den Eigentümer einer Urkunde - Bezug von …

    Es genügt jede Beeinträchtigung fremder Beweisführungsrechte (RGSt 22, 283; 55, 74, 76; RG HRR 1936, 1026;… Tröndle in LK 9. Aufl. § 274 StGB Rdn. 24).
  • ArbG Berlin, 16.12.2011 - 28 Ca 16216/11

    Beendigung eines Kündigungsrechtsstreits per Prozessvergleich - "Prognoseprinzip" …

    dazu bereits RG22.1.1880 - 40/80 - RGSt 1, 159, 160: "Die Unterdrückung besteht darin, dass die Urkunde der Benutzung seitens des Verletzten entzogen oder vorenthalten wird ..."; ... .; s. deutlich dann RG29.12.1891 - 3532/91 - RGSt 22, 283, 284: "Dem ersten Richter kann nicht zugegeben werden, dass in dem Begriffe 'Unterdrückung' nach seiner sprachlichen Bedeutung zugleich der Begriff einer gewissen Heimlichkeit enthalten sei.

    ... Auch im Falle des § 274 Nr. 1 ist kein innerer Grund abzusehen, weshalb die offene Gewalt, wenn sie dazu dient, eine Urkunde der Benutzung des Berechtigten in ihrem bestimmungsgemäßen Zwecke zu entziehen, mit Straflosigkeit privilegiert sein sollte"; 7.6.1923 - III 341/23 - RGSt 57, 310, 312: "Ein dauerndes Vorenthalten oder eine besondere Heimlichkeit, z.B. Verstecken, getrenntes Aufbewahren usw. setzt das Merkmal der Unterdrückung überhaupt nicht mit Notwendigkeit voraus (...)".S. dazu bereits RG22.1.1880 - 40/80 - RGSt 1, 159, 160: "Die Unterdrückung besteht darin, dass die Urkunde der Benutzung seitens des Verletzten entzogen oder vorenthalten wird ..."; ... .; s. deutlich dann RG29.12.1891 - 3532/91 - RGSt 22, 283, 284: "Dem ersten Richter kann nicht zugegeben werden, dass in dem Begriffe 'Unterdrückung' nach seiner sprachlichen Bedeutung zugleich der Begriff einer gewissen Heimlichkeit enthalten sei.

    154) S. dazu bereits RG22.1.1880 - 40/80 - RGSt 1, 159, 160: "Die Unterdrückung besteht darin, dass die Urkunde der Benutzung seitens des Verletzten entzogen oder vorenthalten wird ..."; ... .; s. deutlich dann RG29.12.1891 - 3532/91 - RGSt 22, 283, 284: "Dem ersten Richter kann nicht zugegeben werden, dass in dem Begriffe 'Unterdrückung' nach seiner sprachlichen Bedeutung zugleich der Begriff einer gewissen Heimlichkeit enthalten sei.

  • BGH, 20.03.1963 - 2 StR 577/62
    Dies ist rechtlich nicht zu beanstanden (RGSt 22, 283, 285).
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