Rechtsprechung
| RG, 22.09.1892 - 2176/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 23, 233
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 02.09.1958 - 5 StR 339/58 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 19.08.1960 - 4 StR 307/60 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 05.02.1953 - 3 StR 465/52
Rechtsmittel
Das Reichsgericht hätte früher den Begriff der unzüchtigen Handlung im Sinne des § 183 StGB etwas enger dahin umschrieben, dass die Handlung als solche eine geschlechtliche Beziehung haben, d.h. an und für sich auf das Geschlechtsleben hinweisen müsse (vgl. RGSt 7, 168 und 23, 233). - BGH, 06.03.1951 - 2 StR 37/51
Rechtsmittel
Dass er es in wollüstiger Absicht tut, ist nach der zutreffenden und einhelligen Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum nicht erforderlich (vgl RGSt 23, 233; 53, 139).
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