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Rechtsprechung
   RG, 22.09.1892 - 2176/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1892,277
RG, 22.09.1892 - 2176/92 (https://dejure.org/1892,277)
RG, Entscheidung vom 22.09.1892 - 2176/92 (https://dejure.org/1892,277)
RG, Entscheidung vom 22. September 1892 - 2176/92 (https://dejure.org/1892,277)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 23, 233
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 02.09.1958 - 5 StR 339/58
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  • BGH, 19.08.1960 - 4 StR 307/60
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  • BGH, 05.02.1953 - 3 StR 465/52

    Rechtsmittel

    Das Reichsgericht hätte früher den Begriff der unzüchtigen Handlung im Sinne des § 183 StGB etwas enger dahin umschrieben, dass die Handlung als solche eine geschlechtliche Beziehung haben, d.h. an und für sich auf das Geschlechtsleben hinweisen müsse (vgl. RGSt 7, 168 und 23, 233).
  • BGH, 06.03.1951 - 2 StR 37/51

    Rechtsmittel

    Dass er es in wollüstiger Absicht tut, ist nach der zutreffenden und einhelligen Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum nicht erforderlich (vgl RGSt 23, 233; 53, 139).
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