Rechtsprechung
| RG, 30.09.1892 - 2296/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 23, 246
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 18.02.1964 - 1 StR 572/63
Behauptung der Zugehörigkeit eines bayerischen Ministers zu den Kunden eines …
Wie der Bundesgerichtshof im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 23, 246; 52, 159; RG LZ 1915, 60) entschieden hat (BGHSt 14, 48), kann eine Sammel(Kollektiv)-Beleidigung auch in der Form begangen werden, daß der Täter die beleidigte Personengesamtheit nicht im ganzen anspricht, sondern seine ehrverletzende Äußerung nur auf eine einzige Person bezieht, die er jedoch ausschließlich dadurch in ihrer Individualität kennzeichnet, daß er ihre Zugehörigkeit zu der in Betracht kommenden Personengruppe mitteilt.Das gilt nicht nur für Fälle, in denen der Täter aus Haß gegen die betroffene Personengruppe als solche handelt und mit der Schilderung des anstößigen Verhaltens eines nicht näher gekennzeichneten Mitglieds dieser Gruppe alle ihr zugehörigen Personen treffen und herabsetzen will (vgl. dazu insbesondere Knör in ZStrW Bd. 49 (1929) S. 688, 693 und RGSt 23, 246, RG LZ 1915, 60).
- BGH, 08.12.1959 - 2 StR 486/59
FDP-Fraktion / FDP - Fraktion
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