Rechtsprechung
| RG, 02.11.1892 - 3027/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 23, 274
Wird zitiert von ...
- BGH, 06.07.1954 - I ZR 38/53
Periodische Druckschrift. Verlegerhaftung
Während dem Verleger einer nichtperiodischen Druckschrift grundsätzlich die Pflicht Obliegt, den Inhalt der von ihm verlegten Druckschriften zu überprüfen (RGSt 19, 357), kann eine solche Verpflichtung für den Verleger periodischer Druckschriften - um eine solche handelt es sich hier - nicht allgemein angenommen werden (RGSt 23, 274, 276).
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