Rechtsprechung
| RG, 15.11.1892 - 2739/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 23, 289
Wird zitiert von ...
- BGH, 01.04.1952 - 2 StR 754/51
Zulässigkeit der Verwertung der Aussage eines geisteskranken oder …
Unter widernatürlicher Unzucht nach § 175 a.F. hatte die Rechtsprechung und Rechtslehre die Vornahme einer der naturwidrigen Befriedigung des Geschlechtstriebes dienenden, dem natürlichen Beischlaf ähnlichen Handlung verstanden und gefordert, dass der Täter seinen Geschlechtsteil ähnlich wie bei der natürlichen Beischlafshandlung verwendet (RGSt 23, 289; 48, 234).Nicht erforderlich ist dabei eine Vereinigung der Geschlechtsteile oder die Einführung in den After, auch nicht die Erreichung des Geschlechtsgenusses durch Samenerguss (RGSt 3, 200; 23, 289; 48, 234).
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