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Rechtsprechung
   RG, 17.04.1893 - 1084/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1893,343
RG, 17.04.1893 - 1084/93 (https://dejure.org/1893,343)
RG, Entscheidung vom 17.04.1893 - 1084/93 (https://dejure.org/1893,343)
RG, Entscheidung vom 17. April 1893 - 1084/93 (https://dejure.org/1893,343)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 24, 104
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BVerfG, 28.06.1967 - 2 BvR 143/61

    Entziehung der Verteidigungsbefugnis

    Das Reichsgericht hat angenommen, daß die Zeugeneigenschaft (RGSt 24, 104 [108]; 24, 296 [297 ff.]; 54, 175; 55, 219; JW 1937, 2423), der Verdacht der Teilnahme an der Straftat (RG DRiZ 1928, 470 [471]) und der Begünstigung (RG JW 1926, 2756) den Strafrichter unter bestimmten Voraussetzungen berechtigen, einem Rechtsanwalt die Mitwirkung als Verteidiger zu untersagen.
  • BVerfG, 11.06.1963 - 1 BvR 156/63

    Rechtsanwaltsausschluß

    Rn. 9 Das Reichsgericht hat bereits in seiner Entscheidung vom 17. April 1893 (RGSt 24, 104) zu der Vereinbarkeit der Funktionen des Zeugen und des Verteidigers Stellung genommen und sie dort grundsätzlich verneint.
  • VG Sigmaringen, 06.04.2010 - A 8 K 150/07

    Türkei: Asylanerkennung, Gefahr von sippenhaftähnlichen Maßnahmen wegen Tätigkeit …

    Insbesondere ist substantiiert geltend zu machen, inwieweit der Betroffene ohne grobes Verschulden außerstande war, den Grund für das Wiederaufgreifen schon in dem früheren Verfahren geltend zu machen, und inwiefern er die Dreimonatsfrist eingehalten hat, es sei denn, dies ist aktenkundig oder offensichtlich (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.06.1984-A 12 S 1084/93-).
  • BGH, 17.12.1954 - 1 StR 673/54

    Rechtsmittel

    Akten als solche sind in ihrer Gesamtheit in der Regel kein Beweismittel; es ist Sache der Prozessbeteiligten, bestimmte Schriftstücke aus den Akten, deren Verlesung sie verlangen, zu bezeichnen; dann erst werden sie Beweismittel im Sinne des § 245 StPO (vgl RGSt 13, 158; 24, 104; 61, 287, 288).
  • BGH, 08.04.1954 - 4 StR 866/53

    Rechtsmittel

    Als Beweismittel herbeigeschafft sind Urkunden somit erst dann, wenn ein Prozeßbeteiligter ihren Gebrauch in der Hauptverhandlung verlangt (RGSt 41, 13; 56, 105; RG JW 1932, 3103 Nr. 56, 3105 Nr. 59; BGH 4 StR 145/52 vom 18. Juni 1953), und zwar ein Briefwechsel nur insoweit, als die Verlesung bestimmter Stücke beantragt wird (RGSt 13, 158; 24, 104; 61, 288;… RG GA 46, 430).
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