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| RG, 06.11.1893 - 2597/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- RG, 25.09.1893 - 2597/93
- RG, 06.11.1893 - 2597/93
Papierfundstellen
- RGSt 24, 365
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 01.09.2020 - 3 StR 275/20
Sexuell aufreizende Wiedergabe der unbekleideten Genitalien oder des …
In ähnlicher Weise hat der Bundesgerichtshof bereits entschieden, dass für den Begriff des "Unzüchtigen' gemäß § 184 StGB aF Zweck und Art der Verwendung von Bedeutung sein können, hierfür indes die Umstände, aus denen sich die objektive, auf das Geschlechtliche gerichtete Zweckbestimmung ergibt, mit dem Gegenstand, um dessen Kennzeichnung es sich handelt, unmittelbar verknüpft sein müssen (s. BGH, Urteile vom 16. Februar 1954 - 5 StR 475/53, BGHSt 5, 346, 348 f.;… vom 11. Oktober 1960 - 5 StR 296/60, juris Rn. 6; RG, Urteil vom 6. November 1893 - Rep. 2597/93, RGSt 24, 365, 367). - BGH, 09.01.1962 - 1 StR 346/61
Vertrieb eines nicht nachweisbar wirksamen Haarwuchsmittels - Eignung …
Es geht deshalb - bis auf einen gesondert zu erörternden Fall - fehl, wenn die Revision die Verletzung der Grundsätze beanstandet, welche die Rechtsprechung zur sogenannten relativen Unzüchtigkeit entwickelt hat (BGHSt 5, 346, 348 f [BGH 16.02.1954 - 5 StR 475/53] , 5 StR 550/60 vom 2. Juni 1961; vgl. auch RGSt 24, 365). - BGH, 02.06.1961 - 5 StR 550/60
Rechtsmittel
Das Urteil behandelt dann die sogenannte "relative Unzüchtigkeit" näher und nimmt nach längeren Ausführungen auf die Entscheidung des Reichsgerichts in RGSt 24, 365 Bezug.Der Revision kann weiter nicht gefolgt werden, soweit sie - unterstützt vom Generalbundesanwalt - meint, alle Filme und Diapositive seien jedenfalls "relativ unzüchtig" gewesen; nach RGSt 24, 365, 368 könne sich auch aus dem Ort der Vorführung und aus der Umgebung, in der sie geschehe, eine "relative Unzüchtigkeit" ergeben.
- BGH, 16.02.1954 - 5 StR 475/53 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 18.11.1952 - 2 StR 139/52 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 07.05.1954 - 2 StR 377/53
Rechtsmittel
Denn Ort, Zweck, Art und Empfängerkreis der Darstellung können den Charakter der Darstellung entscheidend beeinflussen (RG a.a.O. und weiter: RGSt 24, 365; 33, 17; 56, 175; BGHSt 3, 295). - BGH, 30.10.1952 - 4 StR 683/51
Rechtsmittel
Unzüchtige Zwecke genügen nicht (RGSt 24, 365), einwandfreie entschuldigen nicht (RGSt 26, 370).
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