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Rechtsprechung
   RG, 26.01.1894 - 4145/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1894,476
RG, 26.01.1894 - 4145/93 (https://dejure.org/1894,476)
RG, Entscheidung vom 26.01.1894 - 4145/93 (https://dejure.org/1894,476)
RG, Entscheidung vom 26. Januar 1894 - 4145/93 (https://dejure.org/1894,476)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 25, 95
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 16.11.1993 - 4 StR 648/93

    Girovertrag mit einem Kreditinstitut; Betrug durch unterlassene Aufklärung über …

    Rn. 17 Auszugehen ist hierbei von dem Grundsatz, daß es in den Risikobereich des Leistenden gehört, daß die Schuld besteht und die Leistung den Anspruch nicht übersteigt (RGSt 25, 95, 96; OLG Köln JZ 1988, 101 m. Anm. Joerden;… Lackner in LK StGB 10. Aufl. § 263 Rdn. 48 m.w.N.; Maaß, Betrug verübt durch Schweigen S. 41 f., 108).

    Während in einem gewöhnlichen Leistungsaustauschverhältnis, wozu auch ein normales Kontokorrentverhältnis im Rahmen eines Girovertrages zählt (…Maaß aaO S. 125, 127), der Leistungsempfänger dem Leistenden eine Zuvielzahlung nicht anzuzeigen braucht (vgl. RGSt 25, 95, 96;… Lackner in LK StGB 10. Aufl. § 263 Rdn. 48), kann dies anders zu beurteilen sein, wenn etwa im Rahmen einer langjährigen Geschäftspartnerschaft eine auf gegenseitigem Vertrauen basierende kontokorrentartige Geschäftsabwicklung vereinbart ist, wonach zu bestimmten Terminen - auch im Interesse der Gegenseite - eine Überprüfung anhand einer Abrechnung zu erfolgen hat, wobei dann Schweigen als Anerkennung gilt (Herzberg, Die Unterlassung im Strafrecht und das Garantenprinzip S. 81;… Maaß aaO; vgl. für den gegenseitigen Austausch von Waren und Leistungen im Rahmen einer laufenden Geschäftsverbindung BGH wistra 1988, 262, 263).

  • BGH, 14.10.1958 - 1 StR 326/58

    Rechtsmittel

    Durch sein Schweigen in Kenntnis seiner Pflicht zum Reden unterdrückte der Angeklagte eine für die Gegenseite wesentliche Tatsache und unterhielt damit vorsätzlich den von ihm erkannten Irrtum der amerikanischen und der deutschen Dienststelle, der zur Anweisung und zur Auszahlung des Betrags geführt hatte (vgl. RGSt 1, 314; 25, 95; 31, 208; BGH 4 StR 191/55 vom 3. November 1955); er wollte die Rückforderung des Betrages oder dessen anderweitige Verrechnung vermeiden (UA 10).
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