Rechtsprechung
| RG, 01.10.1894 - 2677/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 26, 133
Wird zitiert von ...
- BGH, 15.10.1957 - 1 StR 366/57
Rechtsmittel
Der Vorhalt, die Buchhalterin des Hotels habe in ihrer Zeugenaussage den Kaufpreis von 1, 80 DM je Flasche angegeben, brauchte dies nicht unbedingt zu bewirken (RGSt 22, 297, 299 f; 26, 133, 136; 63, 370, 373; BGH 1 StR 786/52 vom 19. Mai 1953 bei Dallinger MDR 1953, 596 f zu § 163 StGB), selbst dann nicht, wenn er den Hinweis enthielt, sie habe diese Angabe "unter Bezugnahme" auf die Rechnungen gemacht; denn diese hatte der Angeklagte selbst eingesehen und gerade darauf beruhte seine andere (allerdings irrige) Bekundung.
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