Rechtsprechung
| RG, 09.11.1894 - 3279/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 26, 187
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 14.04.1954 - 1 StR 565/53
Rechtsmittel
Es sind hier die Grundsätze verwertbar, nach welchen die Rechtsprechung die Frage entscheidet, ob ein Betriebsinhaber, an dessen Stelle nach außen ein "Strohmann" in Erscheinung tritt, als Schuldner im Sinne der Strafvorschriften der Konkursordnung anzusehen ist (RGSt 25, 121; 26, 187; 29, 103; 46, 10; 65, 411; 69, 65, 70). - BGH, 08.01.1952 - 1 StR 671/51 Liesse sich daraus die Feststellung entnehmen, dass diese für die aus dem Holzhandel erwachsenen Schulden haftbar war, so würden keine Bedenken bestehen, ihn nach § 241 KO strafrechtlich verantwortlich zu machen, soweit die sonstigen Voraussetzungen dieser Vorschrift gegeben sind (vgl. RGSt 25, 121; 26, 187; 29, 103; 46, 10; 65, 411; 69, 65, 70).
- BGH, 04.03.1970 - 3 StR 277/69
Fehlerhafte Vernehmung eines Zeugen durch den Berichterstatter - Illegale …
Deshalb ist Schuldner, wer ein Geschäft als eigenes betreibt, mag es auch auf den Namen eines anderen eingetragen sein (RGSt 26, 187; BGH JR 1960, 104).
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