Rechtsprechung
| RG, 15.11.1895 - 3481/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 27, 417
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 16.11.1951 - 2 StR 260/51
Rechtsmittel
(Im Anschluss an das LG in RGSt 27, 417, 71, 360 und LG in JW 1931, 2128).Sie setzt sich in Gegensatz zu der ständigen, und bis zuletzt festgehaltenen Rechtsprechung des Reichsgerichts, die auch im Schrifttum fast allgemein anerkannt worden ist (RGSt 27, 417; Urt vom 4. Mai 1928 I 328/28 = JW 1928, 1865; RGSt 71, 360; RG in JW 1931, 2128).
- BGH, 14.06.1955 - 5 StR 170/55 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 02.02.1954 - 1 StR 621/53
Rechtsmittel
Nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts (u.a. RGSt 27, 417; RG JW 1928 S 722 Nr. 24 und S 1865 Nr. 1; JW 1931 S 2129 Nr. 35), der sich der Bundesgerichtshof angeschlossen hat (u.a. BGHSt 2, 74 [BGH 16.11.1951 - 2 StR 206/51]), erstreckte sich die Pflicht des Schuldners bei der Leistung des Offenbarungseides gem. § 807 ZPO in der bis zum Inkrafttreten des Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete der Zwangsvollstreckung vom 20. August 1953 (BGBl. I S 952) - 1. Oktober 1953 geltenden Fassung nur auf die Offenbarung seines wirklich vorhandenen Istvermögens.
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