Rechtsprechung
| RG, 08.05.1896 - 1451/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 28, 358
Wird zitiert von ...
- BGH, 14.03.1961 - 1 StR 55/61
Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Meineides - Anforderungen an die …
Danach soll der Untersuchungsrichter bei dem Urteil über den Angeklagten aus dem Grunde nicht als erkennender Richter mitwirken, weil dieser seine Überzeugung von der Schuld oder Unschuld des Angeklagten erst und allein aus der Hauptverhandlung schöpfen darf, der Untersuchungsrichter jedoch durch die Führung der Voruntersuchung eine vorgefaßte Meinung gewonnen haben kann (BG Rspr. 3, 155; RGSt 28, 358; 60, 322, 324; 68, 375; BGHSt 9, 233, 234) [BGH 04.06.1956 - 2 StR 22/56].
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