Rechtsprechung
| RG, 23.12.1895 - 4864/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 28, 81
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 16.06.1953 - 1 StR 508/52
Rechtsmittel
In der Rechtsprechung des Reichsgerichts haben zahlreiche, sehr verschiedenartige Fälle zunächst zur Anerkennung des allgemeinen Satzes geführt, offensichtliche Mängel des Ausdrucks für das erkennbar Gewollte, offensichtliche Schreib- oder Fassungsfehler dürften berichtigt werden (z.B. RGSt 28, 81; 56, 233; 61, 388, RG HRR 1937 Nr. 910, vgl. auch BayObLG JW 1929 S 2750 Nr. 3). - BGH, 01.04.1952 - 2 StR 13/52
Zulässigkeit einer nachträglichen sachlichen Berichtigung urteilsbegründender …
Nachträgliche sachliche Berichtigungen an den so gewonnenen Feststellungen sind nicht zulässig; das Revisionsgericht darf sie daher gar nicht beachten, RGSt 28, 81, 247. Nur Schreibfehler und ähnliche Versehen können wirksam berichtigt werden. - BGH, 21.10.1952 - 2 StR 599/52
Rechtsmittel
Nur Schreibfehler und ähnliche Versehen können wirksam berichtigt werden (RGSt 28, 81, 247; BGHSt 2, 248). - BGH, 25.09.1952 - 5 StR 513/52
Rechtsmittel
Nur offenbare Schreibfehler können wirksam berichtigt werden (Vgl BGH 2 StR 13/52 v.1.4.1952 u. RGSt 28, 81, 247). - BGH, 06.05.1952 - 1 StR 784/51 Rechtsprechung anerkannt, dass offensichtliche Schreibfehler eines Urteils jederzeit berichtigt werden können (RGSt 28, 81 und 247; 61, 388, 391; ferner BGH vom 1. April 1952, 2 StR 13/51, zur Veröffentlichung bestimmt).
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