Rechtsprechung
| RG, 16.06.1896 - 1515/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 29, 15
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 14.11.1958 - 5 StR 417/58 Für das Reichsgericht gehörte zum Begriff der Anstellung im Sinne des § 359 StGB das Einverständnis des Anzustellenden (vgl. z.B. RGSt 29, 15, 19; 39, 232, 234).
- BGH, 26.06.1973 - 1 StR 188/73
Strafrechtliche Einordnung von ehrenamtlichen Kassenverwaltern bayerischer …
Der Senat hält an der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs, daß zum Begriff der Anstellung im Sinne des § 359 StGB die freiwillige Übernahme der in Frage stehenden Tätigkeit durch den Anzustellenden gehört (RGSt 29, 15, 19; 39, 232, 234; OGH St 3, 136, 138; BGH LM StGB § 359 Nr. 5; BGH, Urteil vom 7. Oktober 1952 - 1 StR 404/52; BGHSt 4, 113, 117; BGH, Urteil vom 9. Juni 1953 - 1 StR 198/53; BGHSt 10, 284, 287; 12, 108, 109 ff), fest. - BGH, 14.02.1952 - 3 StR 517/51
Aussageerpressung und Körperverletzung im Amt - Soldat als Beamter - …
Das Reichsgericht hat zwar in der von der Revision angezogenen Entscheidung RGSt 29, 15 (19) die Beamteneigenschaft dieses Soldaten im Sinne des § 359 StGB verneint, zugleich aber anerkannt, dass diese Eigenschaft allen Offizieren, also denjenigen Soldaten, die zu bestimmten aus der Staatsgewalt abgeleiteten Dienstverrichtungen berufen sind, zuzusprechen sei. - BGH, 24.11.1953 - 5 StR 466/53 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
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