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Rechtsprechung
   RG, 08.01.1897 - 4725/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1897,388
RG, 08.01.1897 - 4725/96 (https://dejure.org/1897,388)
RG, Entscheidung vom 08.01.1897 - 4725/96 (https://dejure.org/1897,388)
RG, Entscheidung vom 08. Januar 1897 - 4725/96 (https://dejure.org/1897,388)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 29, 304
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 03.07.1956 - 1 StR 98/56

    Doppelte Sicherungsübereignung als Zueignungshandlung - Revisionsrechtliche …

    Eine vereinzelte falsche Buchung wird im allgemeinen noch nicht zur Folge haben, daß die Bücher keine Übersicht über den Gesamtvermögensstand des Schuldners gewähren, wie dies § 239 Abs. 1 Nr. 4 KO voraussetzt (RGSt 29, 304, 307 ff); auch mehrere einzelne für die Gesamtvermögenslage nicht erhebliche Buchungen erfüllen diese Voraussetzungen nicht (BGH 3 StR 827/53 vom 9. September 1954).
  • BGH, 09.06.1953 - 1 StR 206/53
    Die Verurteilung nach § 240 Abs. 1 Nr. 1 KO setzte voraus, daß der Angeklagte die Unangemessenheit seiner Ausgaben erkannt und gebilligt hat oder sie wenigstens bei Anwendung der pflichtmäßigen und ihm möglichen Sorgfalt hätte erkennen können (vgl. RGSt 29, 304, [308]; 45, 88, [92 f]; 58, 304; BGH 1 StR 671/51 vom 8. Januar 1952).
  • BGH, 08.01.1952 - 1 StR 671/51
    Ferner wäre festzustellen gewesen, dass der Angeklagte das erkannt und gewollt oder doch bei Anwendung der pflichtgemässen und ihm möglichen Sorgfalt hätte erkennen können (vgl. RGSt 29, 304, 308; 55, 304; Leipz Komm Anm. IV zu § 240 KO).
  • BGH, 09.09.1954 - 3 StR 827/53
    Im allgemeinen berührt die Nichtverbuchung einzelner weniger Geschäftsvorfälle den Überblick über die gesamte Vermögenslage nicht, wenn es sich, wie hier, um fortlaufende, in bestimmter Höhe regelmäßig anfallende Aufwendungen handelt, die nach Lage der Sache von jedem erfahrenen Kaufmann auf Grund der früheren ordnungsmäßigen Verbuchung ohne weiteres angenommen und ergänzt werden können (vgl RGSt 29, 304 [308]).
  • BGH, 27.11.1956 - 5 StR 340/56

    Rechtsmittel

    Eine vereinzelte falsche Buchung wird nämlich im allgemeinen noch nicht zur Folge haben, daß die Bücher keine Übersicht über den Gesamtvermögensstand des Schuldners gewähren, wie dies § 240 Abs. 1 Nr. 3 KO voraussetzt; auch mehrere einzelne, für die Gesamtvermögenslage nicht erhebliche Buchungen erfüllen diese Voraussetzungen nicht (vgl hierzu u.a.: BGH in1 StR 98/56 vom 6.7.1956; 3 StR 827/53 vom 9.9.1954; RGSt 29, 304 [307 ff]).
  • BGH, 10.05.1955 - 5 StR 27/55

    Rechtsmittel

    Ob das Unterbleiben der beiden Buchungen zur Folge hatte, daß die Buchführung keine Übersicht über den Vermögensstand des Angeklagten gewährte, ist Tatfrage (vgl RGSt 29, 304 [307]; RsprRGSt 3, 190, 304 [306]).
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