Rechtsprechung
| RG, 13.08.1897 - 2721/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 30, 244
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 10.04.1962 - 1 StR 22/62
Grenzen der Sitzungspolizei
Jedenfalls hielt er sich mit seiner vom Unmut beeinflußten Maßnahme nicht mehr innerhalb der ihm durch § 176 GVG verliehenen Befugnisse (vgl. auch RGSt 30, 244; 64, 388, sowie den Kommissionsbericht zum Gerichtsverfassungsgesetz S. 982: "eine vielleicht in der Aufregung getroffene Verfügung", Hahn, Mat. Bd. 1 Abt. 2; ferner: die Protokolle der 2. Lesung, Hahn Bd. 1 Abt. 1 S. 841 - 844). - BGH, 08.07.1969 - 1 StR 116/69
Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der …
Im Gegensatz zur Meinung der Revision kann eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung auch darin liegen, daß die Wahrheitsermittlung erschwert wird (BGH Urteil vom 26. Februar 1954 - 5 StR 734/53; RGSt 30, 244). - BGH, 28.02.1973 - 2 StR 645/72
Strafbarkeit wegen unbefugten Führens einer Schusswaffe in Tateinheit mit …
Zwar kann eine solche Gefährdung in der Erschwerung der Wahrheitsermittlung bestehen (…vgl. Begründung des Entwurfs eines Gerichtsverfassungsgesetzes, in Hahn, Die gesammelten Materialien zum Gerichtsverfassungsgesetz, Bd. 1, Abt. 1, S. 174; ferner RGSt 30, 244 ff; BGHSt 3, 344, 345; 9, 280 ff; BGH, Urteil vom 26. Februar 1954 - 5 StR 734/53 -).
- BGH, 08.01.1965 - 4 StR 458/64
Unzulässige Beschränkung in der Verteidigung des Angeklagten durch Ablehnung …
Eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung kann auch darin liegen, daß die Wahrheitsermittlung erschwert wird (RGSt 30, 244; BGHSt 3, 344, 345) [BGH 16.12.1952 - 1 StR 528/52] [BGH 16.12.1952 - StR 1 528/52 ]. - BGH, 11.02.1954 - 4 StR 321/53
Rechtsmittel
Der zeitweise Ausschluss der Öffentlichkeit gemäss § 172 GVG im Interesse der Wahrheitsfindung kann aus Rechtsgründen nicht als fehlerhaft bezeichnet werden (vgl. RGSt 30, 244; 64, 386). - BGH, 26.02.1954 - 5 StR 734/53
Rechtsmittel
Es wird jedoch darauf hingewiesen, daß im Gegensatz zu den Ausführungen der Revision eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung auch darin liegen kann, daß die Wahrheitsermittlung erschwert wird (vgl RGSt 30, 244).
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