Rechtsprechung
| RG, 27.10.1899 - 3152/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 32, 318
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 23.02.1960 - 1 StR 648/59
Rechtsmittel
Das könnte nach der vom BGH übernommenen Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 32, 318; 53, 178; 69, 120; BGHSt 13, 73) ein Verstoß gegen den Grundsatz der Unmittelbarkeit und Mündlichkeit sein, der die Revision rechtfertigt. - BGH, 27.11.1962 - 1 StR 381/62
Rechtsmittel
Der Tatrichter hat also die Grundsätze der Mündlichkeit und Unmittelbarkeit (RGSt 32, 318, 319) durchaus gewahrt und sein Urteil gemäß dem § 261 StPO aus dem Ergebnis der Hauptverhandlung geschöpft (vgl. BGHSt 16, 64 [BGH 25.04.1961 - 1 StR 618/60]).
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