Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   RG, 24.02.1899 - 140/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1899,412
RG, 24.02.1899 - 140/99 (https://dejure.org/1899,412)
RG, Entscheidung vom 24.02.1899 - 140/99 (https://dejure.org/1899,412)
RG, Entscheidung vom 24. Februar 1899 - 140/99 (https://dejure.org/1899,412)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1899,412) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 32, 41
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 18.05.1955 - I ZR 8/54

    Urheberrecht und Magnettonaufnahme

    Unter der Herrschaft dieses Gesetzes hat jedoch das Reichsgericht bereits in ständiger Rechtsprechung den Standpunkt vertreten, daß auswechselbare Tonträger wie Nachdrucksstücke zu behandeln seien, deren Herstellung und Verwertung nur mit Erlaubnis des Urhebers zulässig sei (RGZ 22, 174; 27, 60; RGSt 32, 41).
  • BGH, 06.11.1953 - I ZR 97/52

    Öffentliche Schallplattenvorführung

    Auf Betreiben der Schweizer Spielwerkindustrie wurde sodann in Nr. 3 des Sehlußprotokolls zur Berner Übereinkunft vom 9. September 1886 von den Vertragschliessenden Ländern, zu denen Deutschland gehörte, vereinbart: "Es besteht Einverständnis darüber, daß die Fabrikation und der Verkauf von Instrumenten, welche zur mechanischen Wiedergabe von Musikstücken dienen, die aus geschützten Werken entnommen sind, nicht als den Tatbestand der musikalischen Nachbildung darstellend angesehen werden sollen." Das Reichsgericht hat unter der Herrschaft des Urheberrechtsgesetzes von 1870 zugunsten der Urheber in feststehender Rechtsprechung den Standpunkt vertreten, daß sich diese Bestimmung nur auf solche mechanischen Musikinstrumente beziehe, bei denen der Tonträger fest mit der mechanischen Vorrichtung verbunden sei, die ihn hörbar mache, während auswechselbare Tonträger von ihr nicht ergriffen würden, sondern wie Vervielfältigungsstücke des Werkes zu behandeln seien, deren Pierstellung und Verwertung von der Erlaubnis des Werkschöpfers abhängig sei (RGZ 22, 174; 27, 60; RGSt 32, 41).
  • BPatG, 25.07.2016 - 26 W (pat) 506/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "MUSIC MONSTER (Wort-Bild-Marke)/MONSTER MUSIC …

    Zudem kommen elektronische Datenverarbeitungsgeräte (Hardware) bzw. deren Komponenten sowie zugehörige Programme (Software) heute auf überaus zahlreichen Gebieten des Geschäftslebens, der Technik, der Verwaltung, der Wissenschaft und des Gesundheitswesens zum Einsatz, so dass es kaum gerechtfertigt erscheint, sämtliche Dienstleistungen, die (auch) unter Zuhilfenahme der EDV oder Internetbezogen erbracht werden, als mit den entsprechenden Waren in der Klasse 9 ähnlich anzusehen (BPatGE 43, 115, 119 f.; 27 W (pat) 140/99 - SENTEC).
  • BPatG, 27.06.2000 - 27 W (pat) 256/99

    Verwechslungsgefahr bei Buchstaben-Zahlen-Kombination

    Da zudem elektronische Datenverarbeitungsgeräte (Hardware) und zugehörige Programme (Software) heute auf überaus zahlreichen Gebieten des Geschäftslebens, der Technik, der Verwaltung, der Wissenschaft und des Gesundheitswesens zum Einsatz kommen, erscheint es kaum gerechtfertigt, sämtliche Dienstleistungen, die (auch) unter Zuhilfenahme der EDV erbracht werden - wie hier etwa die unternehmensbezogenen Dienstleistungen in Klasse 35 -, als mit den entsprechenden Waren in der Klasse 9 ähnlich anzusehen (Senatsbeschluß 27 W (pat) 140/99 "SENTEC").
  • BGH, 18.05.1955 - I ZR 78/54

    Rechtsmittel

    Unter der Herrschaft dieses Gesetzes hat jedoch das Reichsgericht bereits in ständiger Rechtsprechung den Standpunkt vertreten, daß auswechselbare Tonträger wie Nachdrucksstücke zu behandeln seien, deren Herstellung und Verwertung nur mit Erlaubnis des Urhebers zulässig sei (RGZ 22, 174; 27, 60; RGSt 32, 41).
  • OVG Saarland, 28.02.2000 - 3 Q 359/99

    Grundsatzrüge im alsylrechtlichen Berufungszulassungsverfahren; …

    hierzu Urteil des Senats vom 23.04.1999 - 3 R 32/99 - m.w.N. u.a. unter eingehender Auseinandersetzung mit dem o.g. Bericht des UNHCR vom Juli 1998, siehe auch die Entscheidungen vom 18.02.2000 - 3 Q 204/99 -, vom 26.01.2000 - u.a. 3 Q 256/99 - und vom 19.11.1999 - 3 Q 140/99 -, vom 02.11.1999 - 3 Q 148/89 - und vom 20.10.1999 - 3 Q 142/99 -.
  • VerfGH Sachsen, 15.03.2001 - 40-IV-00
    Das Amtsgericht Oschatz wies mit Urteil vom 6. Juli 1999 (2 C 140/99) die Klage ab.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht RG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht