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Rechtsprechung
   RG, 22.01.1900 - 4201/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1900,370
RG, 22.01.1900 - 4201/99 (https://dejure.org/1900,370)
RG, Entscheidung vom 22.01.1900 - 4201/99 (https://dejure.org/1900,370)
RG, Entscheidung vom 22. Januar 1900 - 4201/99 (https://dejure.org/1900,370)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 33, 120
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 24.01.1952 - 3 StR 927/51

    Rechtsmittel

    Die Falle, in denen das Reichsgericht trotz zunächst gutgläubigen Erwerbs die Verurteilung wegen Hehlerei gebilligt hat, waren sämtlich so gelagert, dass der Erwerber nach erlangter Kenntnis eine auf die Verhinderung der Entdeckung gerichtete Tätigkeit entfaltet hat (vgl. RGSt 33, 120; 47, 241; 56, 324, 57, 159).
  • BGH, 29.11.1966 - 1 StR 587/66

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen gemeinschaftlichen schweren …

    Nach der Rechtsprechung genügt es für den Tatbestand der Hehlerei regelmäßig nicht, daß der Täter eine Sache, die er ohne Kenntnis des strafbaren Vorerwerbs selbst in seinen Besitz gebracht hat, nach Erlangung der Kenntnis weiterhin behält (RGSt 33, 120; 47, 242;… BGH Urt. v. 19. Dezember 1952 - 1 StR 588/52).
  • BGH, 27.01.1955 - 3 StR 501/54

    Rechtsmittel

    Wenn der Täter beim Erwerb der gestohlenen Metalle nicht den Umständen nach annehmen musste, dass es sich um Diebesgut handelte, so kann er sich, wenn er erst später die strafbare Herkunft der Sache erkannt hat, nur dann noch der Hehlerei schuldig machen, wenn er die Sache verheimlicht (RGSt 33, 120 [122]; 72, 380).
  • BGH, 19.12.1952 - 1 StR 588/52

    Rechtsmittel

    Dazu genügt nicht das blosse Behalten einer Sache, die der Täter ohne Kenntnis des strafbaren Vorerwerbs in seinen Besitz gebracht hat, mag er auch nachher Kenntnis erlangt haben (RGSt 33, 120; 47, 242); anders freilich, wenn er nach diesem Zeitpunkt die Sache verheimlicht oder zu ihrem Absatz mitwirkt; das ist hier aber nicht festgestellt.
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