Rechtsprechung
| RG, 05.07.1901 - 1950/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 34, 374
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 19.11.1957 - 1 StR 438/57 Sie hat den persönlich haftenden Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft auf Aktien als "Kommissionär« angesehen, obwohl das Kommissionsverhältnis nicht mit ihm, sondern mit der Gesellschaft bestand (RGSt 34, 374, 377 f).
Das Reichsgericht hat das mit der Entstehungsgeschichte und mit dem sich daraus ergebenden Zweck der Vorschrift begründet, den Kommittenten vor Veruntreuungen gewissenloser Kommissionäre zu schützen (RGSt 34, 374, 378; 61, 341, 345).
Diese Auffassung liegt augenscheinlich auch dem Urteil RGSt 34, 374 zugrunde.
- BGH, 17.12.1963 - 1 StR 391/63
Anwendbarkeit von § 83 GmbH-Gesetz (GmbHG) auf eine Kommanditgesellschaft (KG) - …
Gemeinschuldner im Konkurs der Kommanditgesellschaft (§ 209 KO) sind die persönlich haftenden Gesellschafter (RGSt 34, 374, 380; 69, 65, 66; KGJR Rspr. 1926 Nr. 1588), bei einer "GmbH & Co KG" ist es also die GmbH, Auch über ihr Vermögen, soweit es in der Kommanditgesellschaft gesellschaftlich gebunden ist, ist das Konkursverfahren eröffnet.
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