Rechtsprechung
| RG, 13.11.1900 - 3096/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 34, 5
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 08.05.2012 - 3 StR 72/12
Beihilfe zum schweren Bandendiebstahl (Bandenmitgliedschaft als besonderes …
Beruht aber die Zusammenfassung gleichgerichteter Tathandlungen beim Haupttäter zu einer Gesetzesverletzung auf einer rechtlichen Wertung, die dann keine Gültigkeit mehr beansprucht, wenn sie den Schuldgehalt der Tat unzutreffend abbildet, so ist für eine undifferenzierte Betrachtungsweise beim Teilnehmer ebenfalls kein Raum, wenn sich sein Beitrag - für das Maß seiner Schuld relevant - auf einen nur versuchten Teilakt der Haupttat beschränkt (vgl. RG, Urteil vom 13. November 1900 - Rep. 3096/00, RGSt 34, 5, 7; Urteil vom 5. März 1888 - Rep. 194/88, RGSt 17, 227, 228 f.; anderer Fall RG, Urteil vom 27. Mai 1919 - V 164/19, RGSt 53, 284, 285). - BGH, 27.03.2014 - 4 StR 341/13
Konkurrenzen bei der Teilnahme (Beihilfe zu Einzelhandlungen; Bewertungseinheit …
a) Hat ein Teilnehmer nur zu konkurrenzrechtlich unselbstständigen Teilakten einer mehraktigen Haupttat Beihilfe geleistet, kommt es für die Beurteilung seiner Schuld grundsätzlich nur auf die rechtliche Bewertung dieser Einzelhandlungen an (BGH, Beschluss vom 8. Mai 2012 - 3 StR 72/12, NStZ 2013, 102, 103; Beschluss vom 31. Mai 2012 - 3 StR 178/12, StraFo 2012, 331, 332; RG, Urteil vom 13. November 1900 - Rep. 396/00, RGSt 34, 5, 7; Urteil vom 5. März 1888 - Rep. 194/88, RGSt 17, 227, 228 f.; BGH…, Urteil vom 11. Dezember 2003 - 3 StR 375/03, BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 22;… MüKoStGB/Krick, 2. Aufl., § 299 Rn. 41). - BGH, 04.10.1988 - 1 StR 362/88
Gesamtvorsatz in Betracht sich häufig bietender Gelegenheiten, eine Reihe …
Schon das Reichsgericht hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß mehrere nicht durch einen Gesamtvorsatz verbundene Beihilfeakte, durch die der Gehilfe Einzelakte einer Fortsetzungstat des Haupttäters unterstütze, in Tatmehrheit stehen (RGSt 17, 227, 229; 23, 300, 304; 34, 5; 56, 326).
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