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Rechtsprechung
   RG, 15.02.1904 - 5729/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1904,435
RG, 15.02.1904 - 5729/03 (https://dejure.org/1904,435)
RG, Entscheidung vom 15.02.1904 - 5729/03 (https://dejure.org/1904,435)
RG, Entscheidung vom 15. Februar 1904 - 5729/03 (https://dejure.org/1904,435)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 37, 78
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 03.10.1989 - 1 StR 372/89

    Abfallagerung - Verjährung - Gefährdung - Beendigung der Ausführungshandlung

    Auch wenn sich die Gefährdung lange hinzieht, führt sie als ein durch die Tat verursachter Zustand nicht zu einer Verzögerung des Verjährungsbeginns über das Ende der diesen Zustand herbeiführenden Handlung hinaus (vgl. BGHSt 32, 293, 294 [ zu § 241 a StGB]; RGSt 37, 78, 79).
  • OLG Bamberg, 05.12.2013 - 3 Ss OWi 1470/13

    Bußgeldverfahren wegen unzulässiger Errichtung einer baulichen Anlage in Bayern: …

    Beendet ist die Errichtung einer Anlage erst mit dem Abschluss des Baus (vgl. RGSt 37, 78;… Göhler-Gürtler OWiG 16. Aufl. § 31 Rn. 10;… KK-OWiG/Weller 3. Aufl. § 31 Rn. 28), mag bereits vorher eine Nutzung der Anlage in Betracht kommen.
  • OLG Hamm, 05.08.2008 - 2 Ss OWi 436/08

    Verfolgungsverjährung; Beginn; Zustandsordnungswidrigkeit

    Die Verjährung beginnt mit dem Ende der Handlung, die mit der Herbeiführung des rechtswidrigen Zustandes zusammenfällt, so etwa bei der Errichtung eines Gebäudes ohne Genehmigung mit dem Abschluss des Baues (vgl. RGSt 37, 78, 79).
  • AnwG Köln, 10.09.2019 - 1 AnwG 46/18
    Rn. 25 Abstrakte Gefährdungsdelikte sind beendet, sobald die tatbestandliche Handlung bzw. das tatbestandliche Unterlassen abgeschlossen ist (RGSt 37, 78 [79]; BGHSt 32, 293 [294]; BGHSt 36, 255 [256 f.]), d.h. im Falle von Unterlassungsdelikten, sobald die Pflicht zum Handeln entfällt (vgl. BGH, Beschluss vom 27.09.1991 - 2 StR 315/91, wistra 1992, 23 [23];… MüKo/Hohmann, StGB, 3. Aufl. 2017, § 138 Rn. 28).
  • BGH, 17.04.1952 - 3 StR 1155/51

    Rechtsmittel

    Die Rechtsprechung des Reichsgerichts hat demgemäss mehrfach anerkannt, dass die Verjährung erst mit der Beseitigung des rechtswidrigen Zustandes beginnt (vgl. RGSt 25, 149; 37, 78; RG HRR 1940 Nr. 461).
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