Rechtsprechung
| RG, 25.03.1904 - 5800/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 37, 94
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 22.05.1968 - 4 StR 36/68
Uneingeschränkt gestellter Strafantrag - Verpflichtung des Gerichts zur …
Geschlechtsverkehr ist jedoch nicht der einzige Grund, um die Annahme der Bescholtenheit zu begründen; dazu genügt auch ein sonstiges in der sittenlosen Gesinnung wurzelndes unzüchtiges Treiben (RGSt 37, 94; BGH Urteil vom 27. Oktober 1953 - 1 StR 472/53). - BGH, 25.01.1955 - 2 StR 430/54 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 04.10.1967 - 2 StR 484/67
Abhängigkeit des Verteidigers bei der Stellung von Beweisanträgen von dem Willen …
Bescholtenheit setzt nicht die Hingabe zu einem zur Defloration führenden Geschlechtsverkehr voraus; sie kann sogar schon durch sonstiges unzüchtiges Treiben begründet werden (RGSt 37, 94; BGH NJW 1951, 530).
- BGH, 07.05.1953 - 3 StR 605/52
Strafrechtliche Verurteilung wegen Verführung zur Gestattung des Beischlafs - …
Auch ein sonstiges in der eigenen sittenlosen Gesinnung des Mädchens wurzelndes Treiben ohne Geschlechtsverkehr kann dazu angetan sein, die Annahme geschlechtlicher Bescholtenheit zu begründen (RGSt 37, 94). - BGH, 27.10.1953 - 1 StR 472/53
Rechtsmittel
Ein Mädchen ist nicht etwa nur dann "bescholten", wenn es sich schon zuvor freiwillig zum ausserehelichen Beischlaf hingegeben hat; es genügt vielmehr auch ein sonstiges in der sittenlosen Gesinnung wurzelndes unzüchtiges Treiben, um die Annahme der Bescholtenheit des Mädchens zu begründen (u.a. RG Rspr 4, 468; RGSt 37, 94). - BGH, 20.02.1953 - 2 StR 595/52
Rechtsmittel
Vielmehr genügt auch ein sittenloses Treiben, das in einer unzüchtigen Gesinnung wurzelt (RGSt 37, 94; BGH vom 24. April 1951 - 1 StR 109/51 - in NJW 1951, 530).
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