Rechtsprechung
| RG, 04.01.1907 - IV 1383/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 39, 356
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 21.10.1975 - 5 StR 431/75
Vernehmung eines Zeugen in Abwesenheit des Beschwerdeführers - Abwesenheit des …
Es hatte dieses sowohl mit der Ausdrucksweise der damals geltenden Strafprozeßordnung, die noch den Voreid vorsah, als auch damit begründet, daß es sich bei der Vereidigung "um einen wichtigen Vorgang handelt, dem beizuwohnen für das Verteidigungsinteresse keineswegs bedeutungslos ist" (RGSt 39, 356; RG Recht 1908 Nr. 3369). - BGH, 19.07.1955 - 5 StR 211/55
Rechtsmittel
Es kann dahingestellt bleiben, ob die Vereidigung überhaupt zur Vernehmung im Sinne des § 247 Abs. 1 Satz 1 StPO gehört und deshalb in Abwesenheit des Angeklagten hätte vorgenommen werden dürfen (so RGSt 74, 47) oder ob die Vereidigung immer in Gegenwart des Angeklagten erfolgen muß (so die frühere Rechtsprechung des Reichsgerichts, insbes. RGSt 39, 356).
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