Rechtsprechung
| RG, 04.06.1881 - 1216/81 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 4, 274
Wird zitiert von ...
- BGH, 24.06.1970 - 4 StR 30/70
Voraussetzung der Verkaufsabsicht für das Feilhalten von Lebensmitteln - Vorlage …
In diesem Sinne hat auch das Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung den Begriff "feilhalten" ausgelegt (RGSt 4, 274; 25, 241; 35, 170; 40, 148, 150; 63, 420).Diese Absicht könne aber "aus anderen Beweisgründen widerlegt oder wenigstens ungewiß gemacht" werden (RGSt 4, 274).
Demgegenüber hat mit Recht schon das Reichsgericht in der Entscheidung RGSt 4, 274 darauf hingewiesen, daß "das äußerlich erkennbare Zugänglichmachen zum Kauf ... regelmäßig zugleich ein Indicium für jene Absicht sein wird", ein sehr gewichtiges Beweisanzeichen also, welches allerdings "aus anderen Beweisgründen widerlegt oder wenigstens ungewiß gemacht" werden kann.
Übrigens deuten die Ausführungen der Entscheidung RGSt 4, 274 auf S. 276 darauf hin, daß möglicherweise schon das Reichsgericht, obwohl es grundsätzlich die Verkaufsabsicht als für das Feilhalten unerläßliche Voraussetzung erachtet hat, in gewissem Umfang schon eine Fahrlässigkeit desjenigen, der die verdorbenen Waren in auf Verkaufsabsicht hindeutender Weise aufgestellt hatte, als das Tatbestandsmerkmal des Feilhaltens erfüllend angesehen hat.
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