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| RG, 13.07.1881 - 1709/81 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 4, 404
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 17.03.1987 - 1 StR 693/86
Begriff des Beiseiteschaffens; Zueignung sicherungsübereigneter Gegenstände
Die Zueignung der sicherungsübereigneten Geräte kann freilich nicht bereits darin gesehen werden, daß der Angeklagte sie auf Verlangen der Sparkasse, die ihr Sicherungsgut verwerten wollte, nicht herausgab; denn das bloße Unterlassen der geschuldeten Rückgabe kann nicht als Manifestation des Zueignungswillens angesehen werden (RGSt 4, 404; OLG Koblenz StV 1984, 287). - LG Potsdam, 01.10.2007 - 24 Qs 28/07
Unterschlagung: Zueignungsabsicht bei Unterlassen der mietvertraglich …
Das Behalten einer entliehenen oder gemieteten Sache über die vereinbarte Zeit hinaus, genügt in der Regel nicht zur Annahme einer Unterschlagung, selbst wenn der Täter sie unberechtigt in Gebrauch genommen oder behalten hat; denn bloßes Unterlassen der geschuldeten Rückgabe kann nicht als Manifestation des Zueignungswillens angesehen werden (BGHSt 34, 309, 312; RGSt 4, 404; OLG Koblenz StV 1984, 287, 288; OLG Hamm wistra 1999, 112 m. Anm. Fahl JA 1999, 539; OLG Hamburg StV 2001, 577). - LG Potsdam, 25.02.2008 - 24 Qs 38/08
Unterschlagung: Zueignungsabsicht bei unterlassener Rückgabe eines gemieteten …
Das Behalten einer entliehenen oder gemieteten Sache über die vereinbarte Zeit hinaus genügt in der Regel nicht zur Annahme einer Unterschlagung, selbst wenn der Täter sie unberechtigt in Gebrauch genommen oder behalten hat; denn bloßes Unterlassen der geschuldeten Rückgabe kann nicht als Manifestation des Zueignungswillens angesehen werden (BGHSt 34, 309, 312; RGSt 4, 404; OLG Koblenz StV 1984, 287, 288; OLG Hamm wistra 1999, 112 m. Anm. Fahl JA 1999, 539; OLG Hamburg StV 2001, 577; vgl. auch Beschluss der Kammer vom 1. Oktober 2007 - Az.: 24 Qs 28/07 -).
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