Rechtsprechung
| RG, 20.09.1881 - 1628/81 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 4, 421
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 28.10.1986 - 5 StR 244/86
Vornahme einer Diensthandlung durch Begehung einer strafbaren Handlung; Begriff …
Dagegen ist der nutzen, den der Beamte erst dadurch erhält, daß er sich durch eine pflichtwidrige Diensthandlung an einer gewinnversprechenden Straftat beteiligt, ein Vorteil im Sinne der §§ 331 ff StGB (BGHSt 20, 1, 3 [BGH 07.07.1964 - 1 StR 174/64]; BGH Urteil vom 26. September 1978 - 1 StR 286/78, mitgeteilt b. Holtz MDR 1979, 107 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79] im Anschluß an RGSt 4, 421, 425; DGHSt 1, 182, 183). - BGH, 08.05.1951 - 1 StR 91/51 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 07.07.1964 - 1 StR 174/64
Gegenleistung für die Pflichtwidrigkeit als Voraussetzung der …
Dieser Gedanke war schon früh in der Rechtsprechung des Reichsgerichts aufgekommen (RGSt 4, 421, 425 f) und dort vor allein zu § 49 a Abs. 3 StGB a.F. entwickelt worden.Offenbar an diese, für die Bestechungstatbestände ähnlich lautende Rechtsprechung (RGSt 4, 421; RG ZRpflBay 1927, 60) knüpft die Verteidigung mit den Einwand an, der Angeklagte habe darum, weil er den Bestechungslohn erst durch dienstpflichtwidriges Mitwirken an den Betrügereien der Unternehmer und des Angestellten der französischen Behörde, aus dem Betrugserlös, erlangt hat, sich allein eines Betrugsvergehens schuldig gemacht.
- BGH, 19.08.1958 - 5 StR 338/58 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
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