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| RG, 31.05.1907 - V 241/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 40, 189
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 22.04.1952 - 1 StR 622/51
Ilse Koch
Bei der richterlichen Vernehmung eines Zeugen innerhalb eines andern Rechtsbereichs ist die Übereinstimmung der Förmlichkeiten jener Vernehmung mit dem Verfahrensrecht des Tatrichters nicht Voraussetzung der Verlesbarkeit der Aussage (wie RGSt 40, 189).Die Übereinstimmung der Förmlichkeiten jener Vernehmungen mit den Verfahrensrecht des Tatrichters ist bei richterlichen Vernehmungen innerhalb anderer Rechtsbereiche weder Voraussetzung der Verlesbarkeit der Aussage, noch überhaupt möglich, RGSt 40, 189.
- BGH, 05.06.1951 - 1 StR 129/51 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 11.06.1974 - 5 StR 148/73
Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord und Totschlag - Verjährung der …
Die Übereinstimmung der Förmlichkeiten jener Vernehmungen mit dem Verfahrensrecht des Tatrichters ist bei derartigen Vernehmungen innerhalb anderer Rechtsbereiche nicht Voraussetzung der Verlesbarkeit der Aussage, Der erkennende Richter muß sich damit begnügen, daß die am Vernehmungsort geltenden Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften beachtet sind (vgl. BGHSt 2, 300, 304 im Anschluß an RGSt 40, 189; BGHSt 7, 15, 16).
- BGH, 24.06.1955 - 5 StR 55/55
Rechtsmittel
(Vgl BGHSt 2, 300 [304] im. Anschluß an RGSt 40, 189.) Dies, gilt auch in Bezug auf die dort geltenden Vorschriften über die Befähigung zum Richteramt. - BGH, 11.11.1958 - 1 StR 423/58
Erschiessung eines pflegebedürftigen jüdischen Häftlings und Tötung eines …
Die Nichtanwesenheit des Angeklagten und seines Verteidigers bei der Vernehmung der Zeugen stand der Verlesung ihrer Aussagen nicht entgegen; § 162 ÖStPO schließt die Anwesenheit der Verfahrensbeteiligten bei Vernehmungen durch den ersuchten Richter aus (vgl. BGHSt 1, 219); diese Abweichung des Österreichischen Rechts von dem deutschen Verfahrensrecht macht die Verwertung der Zeugenaussagen im deutschen Strafverfahren nicht unzulässig (vgl. RGSt 40, 189; BGH 1 StR 622/51 vom 22. April 1952 S. 9). - BGH, 18.07.1967 - 5 StR 324/67
Vernehmung eines Zeugen durch einen spanischen Untersuchungsrichter
Es reicht deshalb aus, wenn das deutsche Gericht, wie im vorliegenden Falle, "seinerseits tut, was nach den Umständen geschehen kann, um die Benachrichtigung und Zulassung der Prozeßbeteiligten zu erwirken" (RGSt 40, 189, 190). - BGH, 26.11.1957 - 5 StR 531/57
Rechtsmittel
Der erkennende Richter muß sich damit begnügen, daß die am Vernehmungsort geltenden Vorschriften beachtet sind (vgl. BGHSt 2, 300, 304 [BGH 22.04.1952 - 1 StR 622/51] im Anschluß an RGSt 40, 189).
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