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Rechtsprechung
   RG, 13.06.1907 - III 189/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1907,355
RG, 13.06.1907 - III 189/07 (https://dejure.org/1907,355)
RG, Entscheidung vom 13.06.1907 - III 189/07 (https://dejure.org/1907,355)
RG, Entscheidung vom 13. Juni 1907 - III 189/07 (https://dejure.org/1907,355)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 40, 217
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 05.12.1961 - 1 StR 373/61

    Urkundeneigenschaft des Inventarverzeichnisses einer Handelsfirma - …

    Es gehört deshalb zum Wesen der Urkunde, daß die Person des Ausstellers mindestens für "Beteiligte und Eingeweihte" erkennbar ist (RGSt 40, 217; 46, 103).
  • BGH, 02.09.1958 - 5 StR 349/58

    Rechtsmittel

    Erforderlich und genügend ist, daß der Hersteller für die zunächst Beteiligten ohne weiteres erkennbar ist (vgl. RGSt 40, 217, 218).
  • BGH, 23.06.1955 - 3 StR 159/55

    Rechtsmittel

    Es genügt, dass der Aussteller der Urkunde aus der Urkunde selbst erkennbar ist (RGSt 26, 270 [271]; 40, 217; 61, 161; RG JW 1932, 168 Nr. 16).
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