Rechtsprechung
| RG, 13.06.1907 - III 189/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 40, 217
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 05.12.1961 - 1 StR 373/61
Urkundeneigenschaft des Inventarverzeichnisses einer Handelsfirma - …
Es gehört deshalb zum Wesen der Urkunde, daß die Person des Ausstellers mindestens für "Beteiligte und Eingeweihte" erkennbar ist (RGSt 40, 217; 46, 103). - BGH, 02.09.1958 - 5 StR 349/58
Rechtsmittel
Erforderlich und genügend ist, daß der Hersteller für die zunächst Beteiligten ohne weiteres erkennbar ist (vgl. RGSt 40, 217, 218). - BGH, 23.06.1955 - 3 StR 159/55
Rechtsmittel
Es genügt, dass der Aussteller der Urkunde aus der Urkunde selbst erkennbar ist (RGSt 26, 270 [271]; 40, 217; 61, 161; RG JW 1932, 168 Nr. 16).
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