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Rechtsprechung
   RG, 14.02.1908 - V 988/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1908,416
RG, 14.02.1908 - V 988/07 (https://dejure.org/1908,416)
RG, Entscheidung vom 14.02.1908 - V 988/07 (https://dejure.org/1908,416)
RG, Entscheidung vom 14. Februar 1908 - V 988/07 (https://dejure.org/1908,416)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 41, 108
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 27.04.1989 - 1 StR 632/88

    Strafbarkeit wegen Betrugs - Werbung von Kapitalanlegern als Kommanditisten mit …

    Die oben genannte Rechtsprechung hat allerdings - beginnend mit RGSt 41, 108, 110 f. - verschiedene Ausnahmen von dem Grundsatz der zeitlichen Priorität zugelassen.

    Die ausnahmsweise eingetretene Verschiebung des Vorrangs zugunsten des erst später befaßten höherrangigen Gerichts kann nicht bedeuten, daß für dieses Gericht das Verfahrenshindernis der bereits bei dem Gericht niederer Ordnung bestehenden Rechtshängigkeit ohne weiteres entfällt und es trotz Kenntnis des anderen Verfahrens allein kraft seines Vorrangs das Hauptverfahren eröffnen kann (so allerdings teilweise die Rechtsprechung des Reichsgerichts, vgl. z.B. RGSt 41, 108, 110 f.; 66, 19, 22; 70, 336 sowie - wenn auch nicht ganz deutlich - BGH NJW 1953, 273).

  • BGH, 02.11.1954 - 2 StR 342/54

    Rechtsmittel

    Wird dem Angeklagten im ersten anhängig gewordenen Verfahren nur eine Einzelhandlung und im späteren Verfahren eine diese Einzelhandlung miterfassende fortgesetzte Tat zur Last gelegt oder ist das zweite Verfahren bei einem Gericht höherer Ordnung anhängig, dann steht die Rechtshängigkeit einer Aburteilung in dem später eröffneten Verfahren nicht entgegen, weil hier die umfassendere, die Sache nach allen rechtlichen Gesichtspunkten erschöpfende Aburteilung gewährleistet ist (RGSt 41, 108; 67, 53; 70, 336; BGH NJW 1953, 273).
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