Rechtsprechung
| RG, 02.07.1908 - I 489/08 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1908,349) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 41, 389
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Hamburg, 13.12.1949 - Ss 464/49
Vornahme einer unzüchtigen Handlung; Einverständnis; Beleidigung; Sexuelle …
Wenn, wie das Landgericht meint, der Sachverhalt sowohl die Möglichkeit einer vorsätzlichen wie auch einer fahrlässigen Handlung offenläßt, so ist übersehen, daß nach Rechtsprechung und Lehre eine Verurteilung wegen Fahrlässigkeit durch den Verdacht des Vorsatzes nicht ausgeschlossen wird (vgl. RGSt 7, 186; 41, 389; 59, 83; 75, 164; Schönke, Anm. V, 1 zu § 59 StGB ; Olshausen, Anm. 17a zu § 59 StGB ; Frank, Anm. VIII, 2 zu § 59 StGB und L. K., Vorbem. IV B 2 a S. 387 vor § 59 StGB ). - BGH, 17.04.1962 - 1 StR 132/62
Wahlfeststellung - Vorsätzliche Tat - Fahrlässige Tat - Auffangtatbestände - …
Auf diesen Grundgedanken fußte letzten Endes auch die einschlägige Rechtsprechung des Reichsgerichts, das von Anfang an die Verurteilung wegen einer Fahrlässigkeitstat auch in den Fällen gefordert hat, in denen der Verdacht vorsätzlicher Begehung offen geblieben war (siehe RGSt 41, 389 und die dort angeführten älteren Entscheidungen). - BGH, 22.09.1953 - 5 StR 331/53 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 16.12.1952 - 1 StR 551/52
Rechtsmittel
Ihr stand auch nicht entgegen, dass der Angeklagte nach wie vor einer vorsätzlichen Eidesverletzung verdächtig war (RGSt 41, 389).
dejure.org
Übersicht RG
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.