Rechtsprechung
| RG, 12.02.1909 - II 98/09 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 42, 197
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 21.03.1989 - 5 StR 120/88
Schmücker-Prozess
Als Ausnahmevorschrift darf § 231 Abs. 2 StPO nicht erweiternd ausgelegt werden (RGSt 42, 197, 199; BGHSt 3, 187, 190; 25, 317, 320). - BGH, 02.10.1952 - 3 StR 83/52
Rechtsmittel
Jede "Ortsbesichtigung", die von dem vollzählig versammelten Gericht unter Teilnahme der als Richtergehilfen tätigen Sachverständigen, des Vertreters der Staatsanwaltschaft und der Verteidiger vorgenommen wird, ist eine Beweisaufnahme vor dem erkennenden Gericht und somit ein Teil der Hauptverhandlung (RGSt 42, 197 [198] und 66, 28 [29]).Eine ausdehnende Auslegung dieser Vorschrift auf einen solchen Fall ist, wie das Reichsgericht in dem in RGSt 42, 197 abgedruckten Urteil entschieden hat, nicht zulässig, weil es sich um eine Ausnahme von einem den Strafprozess beherrschenden Grundsatz handelt.
- BGH, 13.12.1972 - 3 StR 265/72
Strafbarkeit wegen versuchter gemeinschaftlicher Falschgeldverbreitung - …
Jede Ortsbesichtigung, die in Anwesenheit aller Gerichtspersonen unter Teilnahme der Staatsanwaltschaft und der Verteidiger sowie etwaiger Zeugen und Sachverständigen vorgenommen wird, ist ein Teil der Beweisaufnahme vor dem erkennenden Gericht und damit Teil der Hauptverhandlung (BGHSt 3, 187, 188 [BGH 02.10.1952 - 3 StR 83/52] unter Hinweis auf RGSt 42, 197, 198 und 66, 28, 29).Ein Verzicht des Angeklagten hierauf ist unzulässig (RGSt 42, 197).
- BGH, 05.11.1963 - 5 StR 445/63 Eine derart die Rechte des Angeklagten einschränkende Vorschrift darf nicht ausdehnend ausgelegt werden (vgl. RGSt 42, 197, 198/199; BGHSt 3, 187, 190).
- BGH, 30.01.1973 - 1 StR 560/72
Revisionsgrund der vorschriftswidrigen Abwesenheit während der Hauptverhandlung - …
Weder kann er auf seine Anwesenheit wirksam verzichten, noch kann das Gericht ihn davon wirksam entbinden, wenn die Voraussetzungen einer der vom Gesetz vorgesehenen Ausnahmen (vgl. § 231 Abs. 2, §§ 232, 233 und 247 StPO) nicht vorliegen (RGSt 40, 230; 42, 197, 198; 58, 149, 150; BGHSt 3, 187, 191; 22, 18, 20). - BGH, 22.11.1988 - 5 StR 521/88
Auswirkungen des Nichtvorführens des Angeklagten bei einer Ortsbesichtigung
Jede Augenscheinseinnahme, die das vollzählig versammelte Gericht unter Teilnahme des Staatsanwalts, des Verteidigers und anderer Verfahrensbeteiligter vornimmt, ist eine Beweisaufnahme vor dem erkennenden Gericht und somit ein Teil der Hauptverhandlung (RGSt 42, 197, 198 und 66, 28, 30; BGHSt 3, 187, 188). - BGH, 17.07.1962 - 2 StR 70/62
Strafbarkeit wegen schwerer passiver Bestechung - Falschbeurkundung im Amt - …
Verzicht auf Anwesenheit oder Verhandlungsfähigkeit ist kein vom Gesetz anerkannter Ausnahmegrund (RGSt 42, 197).
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