Rechtsprechung
| RG, 30.03.1909 - V 86/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 42, 284
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 08.12.1953 - 1 StR 477/53
Rechtsmittel
Für § 239 Abs. 1 Nr. 4 KO ist zwar in der Rechtsprechung angenommen worden, dass die dort unter Strafe gestellten Handlungen auch an Handelsbüchern begangen werden können, die ein Schuldner, ohne dazu gesetzlich verpflichtet zu sein, tatsächlich führt (RGSt 42, 284; Urteil des Senats vom 22. September 1953 1 StR 341/53). - BGH, 08.01.1952 - 1 StR 671/51 Das gilt aber nicht im Falle des hier angewandten § 240 Abs. 1 Nr. 3 KO, wie der Wortlaut der Vorschrift unzweifelhaft ergibt (RGSt 42, 284).
- BGH, 10.04.1952 - 5 StR 52/52 Diese stets vom Reichsgericht (vgl. u.a. RGSt 16, 426, 429; 42, 284, 285; RG JW 1934, 616) und einem Teile der Rechtslehre vertretene Auffassung wird zu Unrecht von der Literatur z.T. angegriffen.
- BGH, 06.05.1959 - 2 StR 151/59
Rechtsmittel
Das ist nur eine Ordnungsvorschrift, deren Nichtbeachtung die Revision nicht begründen kann (vgl. RGSt 42, 284; OGHSt 1, 110).
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